Markgraf von Dresden
Als Markgraf von Dresden bezeichnete sich Friedrich Klemme, der mit Abstand jüngste Sohn des Markgrafen von Meißen Heinrich dem Erlauchten.
Der 1273 geborene Friedrich Klemme war beim Tod seines Vaters am 8. Februar 1288 wahrscheinlich erst 14, höchstens 15 Jahre alt - seine Brüder Albrecht der Entartete und Dietrich von Landsberg bereits 48 bzw. 46 Jahre. Zudem wurde Friedrichs Abstammung von seinen Brüdern zu ihrem Vorteil als Makel angerechnet. Beide stammten von Constantia von Österreich, einer Tochter des Babenberger Herzogs Leopold von Österreich, während Friedrich "nur" Sohn der Elisabeth von Maltitz war, die als Tochter Ulrichs von Maltitz gilt, einem meißnischen Ministerialen, der auf Lichtenstein/Sa. saß. Elisabeth von Maltitz bezeichnete sich als Witwe dann als Markgräfin von Meißen. Sie und ihr Sohn Friedrich hatten von König Rudolf I. von Habsburg 1279 die Rechte der freien Geburt erhalten.
Friedrich erhielt von seinem Vater 1279 die Dresdner Heide, die damit erstmals urkundlich erwähnt wurde, und 1287 als Erbteil Dresden, die Burg Radeberg, den Friedewald und Tharandt. Er wohnte mit seiner Gattin, Gräfin Jutta von Schwarzenburg, die ihm keine Erben gebar, und seiner Mutter in Dresden, der Residenz auch seines Vaters. Als mit weitem Abstand jüngster Sohn verblieb er mit seiner Mutter, der letzten Gemahlin des Markgrafen, in dessen Burg.
Friedrich wurde von seinen Brüdern wegen seiner Jugend und seiner "nicht standesgemäßen" Abstammung bei der Aufteilung der reichen Erbschaft seines Vaters sehr geschnitten. Hilfe suchte er bei seinem südöstlichen Nachbarn, dem König Wenzel II. von Böhmen. Dieser verbrachte ab Frühjahr 1282 ein Jahr am Hof des Markgrafen von Meißen Heinrich dem Erlauchten in Dresden - als Geisel des Askaniers Otto (V.) von Brandenburg (* um 1246; † 1298), der von 1278 bis 1283 Reichsverweser von Böhmen war. Erst als die böhmischen adligen Verhandlungsführer dem Markgrafen von Brandenburg einen Teil Nordböhmens als Pfand versprachen, ließ dieser den Gefangenen frei. Am 24. Mai 1283 kehrte Wenzel nach Prag zurück.
Dieser Aufenthalt in Dresden begründete das besondere Interesse des böhmischen Königs an dieser Stadt, aber auch eine Bekanntschaft mit dem fast gleichaltrigen Friedrich. Der Böhmenkönig war damals zehn bis elf Jahre alt, Friedrich acht bis neun.
Im Streit um sein Erbe lehnte Friedrich Klemme sich in der Folgezeit regelmäßig bei dem Böhmenkönig an. Schon 1289 versuchte er durch eine Übertragung seiner Lehen an den zwei Jahre älteren Wenzel II. diese zu sichern, was durch seinen um vier Jahre älteren Neffen Friedrich Tuta aber vereitelt wurde.
Nachdem Friedrich Tuta bereits 1291 vom Bischof von Meißen Withego I. mit Kirschen vergiftet wurde (hierher stammt die Redewendung "mit dem ist nicht gut, Kirschen zu essen"), trug Friedrich Klemme 1294 Dresden dem Böhmenkönig erneut zum Lehen an. Mit diesem Schachzug verhinderte er offenbar die nominelle Nassauer Statthalterschaft über die Mark Meißen in den Jahren 1297 und 1298 über sein Territorium.
Offenbar zur deutlichen Unterscheidung seines Territoriums von der Mark Meißen bezeichnete Friedrich Klemme sich ab 1302 als Markgraf von Dresden. Dabei nutzte er aus, daß der ihm günstig gesonnene Böhmenkönig Wenzel II. damals in Personalunion auch noch Markgraf von Meißen geworden war.
Aber auch nach dem Tod von Wenzel II. im Alter von nur 34 Jahren (1305) versuchte Friedrich Klemme durch die Bezeichnung als Markgraf seinen Besitz zu wahren, was ihm bis zu seinem Tode 1316 zum Teil auch gelang.
[Bearbeiten] 1289
- Februar (sicher vor dem 6.): Hoftag in Eger: Treffen von König Rudolf I. mit dem König von Böhmen Wenzel II. (dieser sichert gegen u. a. Anerkennung seines Tausches mit Friedrich Klemme bezüglich Dresdens etc. sowie seiner Kurstimme die Unterstützung Rudolfs habsburgische Nachfolgepläne zu)[1]
- 4. März: König Rudolf I. beurkundet und bestätigt dem König Wenzel II. von Böhmen und dessen Erben im Heiligen Römischen Reich das Schenkenamt und eine Stimme bei der Wahl des römisch-deutschen Königs[2]
- 6. Februar: Friedrich Klemme verkauft dem König von Böhmen Wenzel II. das Schloss Scharfenberg, Stadt und Schloss Dresden, Schloss und Stadt Pirna, Schloss Dohna samt Zubehör, Schloss Tharandt samt den Waldungen, Schloss Borschenstein, die Stadt Dippoldiswalde, Schloss Frauenstein, Schloss Lauenstein, Schloss und Stadt Sayda, die Stadt Hayn samt dem dazu gehörigen Gebiete, das Schloss Sathan (?), Schloss Tiefenau, das Dorf Surnewitz samt Zubehör, Schloss Radeberg, Schloss Liebenthal, Schloss Wehlen, Stadt Radeburg, die feste Lusnitz (?), das Schloss Mutschen, Schloss Lichtenwalde, Schloss Sachsenberg wie auch die Schlösser, Städte und Dörfer, welche Heinrich der Erlauchte von der Kirche Hersfeld zu Lehn empfangen - Städte, Schlösser und Ortschaften, die nicht alle zu Friedrichs Gebiet gehörten. Die Familie widersetzte sich dem Verkauf und Friedrich Klemme verkaufte statt dessen wenigstens die Dresdner Herrschaft an Friedrich Tuta [3]
- 13. März: König Rudolf I. beurkundet, dass Markgraf Friedrich von Meissen und der Ostmark persönlich vor ihm erschienen sei und ihm alle seine Reichslehen mit der Bitte aufgegeben habe, dieselben an König Wenzel II. von Böhmen zu verleihen - anwesende Zeugen waren u. a. Otto III., Burggraf von Dohna, und Hermann von Maltitz[4], ein Verwandter von Friedrichs Mutter Elisabeth von Maltitz[5]
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ "Rudolf - RI VI,1 n. 2209a 1289 febr., Egre - Hoftag und zusammenkunft mit seinem schwiegersohn könig Wenzel von Böhmen. Rex Ruodolphus circa quadragesimam (febr. 23) in Egla civitate que est prope Boemiam curiam celebravit. Ann. Colmar. SS. 17, 216. Königsaaler GQ. ed. Loserth 84 ff., [deren nachrichten über die hier erfolgte belehnung Wenzels mit Böhmen und verpfändung Egers an Wenzel als heiratsgut seiner gemalin irrig sind und auf verwechselungen beruhen, vgl. Lorenz Deutsche Gesch. 2, 509 anm. 1 und Kürschner Eger und Böhmen 26 anm. 2. Was wirklich geschah, erhellt aus den folgenden urkunden. Der hauptzweck der zusammenkunft wird für Rudolf die sichere gewinnung Wenzels für die absichten betreffs der nachfolge im reich gewesen sein, vgl. Busson in Wiener SB. 88, 692; die anerkennung der böhmischen kurstimme, die genehmigung des tausches mit Friedrich von Dresden waren zugeständnisse die jenem zwecke dienten. Daneben werden die inneren verhältnisse Böhmens, das vorgehen gegen den gestürzten Zawisch von Falkenstein zur sprache gekommen sein, vgl. darüber zuletzt Dudik Gesch. Mährens 7, 120 ff. und Šusta in Ceský ćasopis histor. 1, 384 ff. ‒ Mit Wenzel kam auch seine gemalin, für die übrigen anwesenden vgl. die folgenden urkunden]." In: RI VI,1 n. 2209a, in: Regesta Imperii Online, URI: https://www.regesta-imperii.de/id/1289-02-00_1_0_6_1_0_2490_2209a (Abgerufen am 25.05.2025).
- ↑ "Rudolf - RI VI,1 n. 2213 - 1289 märz 4, Egre - beurkundet und bestätigt nach vorher sorgfältig angestellter untersuchung, dass dem könig Wenzel von Böhmen und dessen erben im römischen reich das schenkenamt und eine stimme bei der wahl des römischen königs gleich den andern in eleccione ius et vocem besitzenden fürsten als recht zustehe. Or. im staatsarch. Wien; auf der plica: RT (siehe Image) per Johannem de Glacz (registrator und notar k. Karls IV., vgl. Huber Reg. imp. 8 einleitung XLIII und Addit. I einl. VI, VII). Balbin Misc. Dec. Prim. 8, 23. Goldast Comentarii de regni Bohem. iuribus ac privilegiis 259. Sommersberg Script. 1, 940. Lünig Reichsarchiv 6b, 11. Rousset Corps dipl. 1a, 154. Jireček Cod. iur. Bohem. 1, 242. Emler 2, 634." In: RI VI,1 n. 2213, in: Regesta Imperii Online, URI: https://www.regesta-imperii.de/id/1289-03-04_1_0_6_1_0_2494_2213 (Abgerufen am 25.05.2025).
- ↑ LINDAU, Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt, 2. verbesserte Aufl., Dresden 1885, S. 83, mit Bezug auf eine in ihrer Echtheit mehrfach angefochtene Urkunde bei PELZEL, Abhandlung über die Herrschaft der Böhmen in Meißen, in den Abhandlungen der böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften (1787), S. 52 und 68
- ↑ Hermann von Maltitz zählte nach Bohuslav Balbín bereits 1289 zu den böhmischen Freiherren. Er besaß mehrere freie Herrschaften und unterschrieb mit dem Reichsgrafen die Reichsabschiede.
- ↑ "Rudolf - RI VI,1 n. 2214 1289 märz 13, Egre - beurkundet dass markgraf Friedrich von Meissen und der Ostmark, weil. markgrafen Heinrichs jüngster sohn, persönlich vor ihm erschienen sei und ihm alle seine reichslehen mit der bitte aufgegeben habe, dieselben an könig Wenzel von Böhmen seinen tochtermann zu verleihen, und dass, nachdem dieses vollzogen gewesen, derselbe markgraf ferner gebeten habe, die über seine eigengüter (de terris etc. ad ipsum iure proprietatis pertinentibus) eingegangenen tauschverträge zu genehmigen, welche er denn auch durch diese urkunde nach der angebrachten bitte genehmige und gutheisse. Zeugen: bischof Konrad v. Strassburg, herzog Rudolf v. Oesterreich, die grafen Ludwig v. Oettingen und Emich v. Leiningen; Johann v. Liechtenberg und Walther v. Geroldseck strenui viri, Otto burggraf v. Donin, Raunold v. Nemans (Mimon), Hermann v. Grunbach, Hermann v. Maltitz, Hermann der notar. Or. im staatsarch. Wien, mit 3. id. mart.; auf der plica: per Johannem RT (siehe Image), vgl. n. 2213 Balbin Misc. Dec. Prim. 8, 267. Sommersberg Script. 1, 940. Hoffmann Script. Lus. 4, 176. zum 13. märz. Lünig Reichsarchiv 6b, 232. Dumont Corps dipl. 1a, 267. Jireček Cod. iur. Bohem. 1, 242. Emler Reg. Bohem. 2, 635. ‒ [Am 6. febr. hatte zu Prag Friedrich von Dresden, der jüngste und unebenbürtig geborne sohn Heinrichs des Erlauchten von Meissen, welcher Dresden und umgebung erhalten hatte, an k. Wenzel diesen seinen besitz und dazu die Mark Meissen und die Lausitz, was er gar nicht besass, abgetreten und sollte dafür besitzungen bis zu 4500 mark einkünften im östlichen Böhmen erhalten, die grösstentheils noch den Falkensteinern entrissen werden mussten. Emler 2, 630. Wegele Friedrich d. Freidige 120 ff. hat jedenfalls recht, in den unwahrheiten dieser urk. eine absicht der böhmischen kanzlei zu erblicken, wodurch zukünftigen weitgehenden ansprüchen eine grundlage gegeben werden sollte ‒ was ja später in der that benützt ward. Insoweit liegt inhaltliche unwahrheit vor, aber diese urk. ist ebenso echt, wie die k. Rudolfs, gegen welche Wegele ebenfalls bedenken erhebt. Der viel zu umfassende titel Friedrichs braucht, wie Wegele selbst andeutet, nur als leere form angesehen zu werden (vgl. auch Ficker Reichsfürstenstand 263) und im übrigen drückt sich Rudolf so allgemein und vorsichtig aus, dass durch diese urk. kein recht verletzt, keines zugesprochen wurde. Der ganze tausch ward übrigens zu nichte, da Friedrichs von Dresden neffe, markgraf Friedrich Tuto, die drohende gefahr erkennend, rasch eingriff und seinen oheim gegen baare entschädigung zum verzicht auf seinen besitz bewog. Vgl. Wegele l. c.]. Nachträge: Orig. der RI VI.1, Nr. 2214 wird im Nationalarchiv Prag, Best. Boehmisches Kronarchiv, Nr. 33 aufbewahrt." In: RI VI,1 n. 2214, in: Regesta Imperii Online, URI: https://www.regesta-imperii.de/id/1289-03-13_1_0_6_1_0_2495_2214 (Abgerufen am 25.05.2025).