Diskussion:Elisabeth von Maltitz
Friedrich Klemme war der unebenbürtige Sohn Heinrich des Erlauchten und dessen dritter, unfreier Frau Elisabeth von Maltitz. Heinrich vererbte ihm Dresden mit der Dresdner Heide, der Burg Radeberg und dem Friedewald. Er wohnte mit seiner Gattin, Gräfin Jutta von Schwarzenburg, die ihm keine Erben gebar, und seiner Mutter im Dresdner Residenzschloss.
- "Die Erben des Markgrafen waren sein Sohn Albrecht, Landgraf von Thüringen, sein Enkel Friedrich genannt „Tute“, Markgraf von Landsberg, und ein 1273 geborener jüngerer Sohn Friedrich aus seiner dritten, unebenbürtigen Ehe mit Elisabeth von Maltitz, „Clemme“, später in Folge falscher Lesung des Namens der „Kleine“ genannt. Diesem seinem Lieblingssohne, dem König Rudolf von Habsburg im Jahre 1279 die Rechte der freien Geburt und damit die Erbfähigkeit verliehen hatte, vermachte Heinrich [30] mit Zustimmung der beiden Haupterben die Stadt Dresden mit der Haide, dem Friedewalde und der Feste Radeberg, ein kleines Gebiet, das für ihn aus der Mark Meißen ausgeschieden werden sollte. Heinrich besaß dieses Gebiet, wie auch die Stadt Pirna, vom Meißner Bischof zu Lehn, ein Rechtsverhältniß, dessen Entstehung in Dunkel gehüllt und um so schwerer zu erklären ist, als gleichzeitig außer dem Stifte Meißen auch die weit entlegene Abtei Hersfeld die Lehnshoheit über Dresden in Anspruch nahm."
- Otto Richter: Geschichte der Stadt Dresden. Erster Theil: Dresden im Mittelalter. Mit Abbildungen und einem Plane. [= Veröffentlichung des Vereins für Geschichte Dresdens] Wilhelm Baensch’ Verlagshandlung, Dresden 1900, S. 29-33.
Als Markgraf von Dresden bezeichnete sich Friedrich Klemme, der mit Abstand jüngste Sohn des Markgrafen von Meißen Heinrich dem Erlauchten.
Der 1273 geborene Friedrich Klemme war beim Tod seines Vaters am 8. Februar 1288 wahrscheinlich erst 14, höchstens 15 Jahre alt - seine Brüder Albrecht der Entartete und Dietrich von Landsberg bereits 48 bzw. 46 Jahre. Zudem wurde Friedrichs Abstammung von seinen Brüdern zu ihrem Vorteil als Makel angerechnet. Beide stammten von Constantia von Österreich, einer Tochter des Babenberger Herzogs Leopold von Österreich, während Friedrich "nur" Sohn der Elisabeth von Maltitz war, die als Tochter Ulrichs von Maltitz gilt, einem meißnischen Ministerialen, der auf Lichtenstein/Sa. saß. Elisabeth von Maltitz bezeichnete sich als Witwe dann als Markgräfin von Meißen. Sie und ihr Sohn Friedrich hatten von König Rudolf I. von Habsburg 1279 die Rechte der freien Geburt erhalten.
Friedrich erhielt von seinem Vater 1279 die Dresdner Heide, die damit erstmals urkundlich erwähnt wurde, und 1287 als Erbteil Dresden, die Burg Radeberg, den Friedewald und Tharandt. Er wohnte mit seiner Gattin, Gräfin Jutta von Schwarzenburg, die ihm keine Erben gebar, und seiner Mutter in Dresden, der Residenz auch seines Vaters. Als mit weitem Abstand jüngster Sohn verblieb er mit seiner Mutter, der letzten Gemahlin des Markgrafen, in dessen Burg.
Friedrich wurde von seinen Brüdern wegen seiner Jugend und seiner "nicht standesgemäßen" Abstammung bei der Aufteilung der reichen Erbschaft seines Vaters sehr geschnitten. Hilfe suchte er bei seinem südöstlichen Nachbarn, dem König Wenzel II. von Böhmen.
1278: * König Rudolf von Habsburg bestätigt in einem zu Znaim ausgestellten Dokument dem von Elisabeth von Maltitz geborenen Friedrich sowie etwa noch nachfolgenden weiteren Kindern dieselben Successionsberechtigungen, als wenn sie von einer freien Mutter geboren wären [1]
1288: 12. Juni: Die verwitwete Markgräfin Elisabeth von Maltitz vermacht dem Kloster Altzelle ihre Güter zu Leubnitz (Leubnitz-Neuostra) und Goppeln samt dem Patronatsrecht über die Leubnitzer Kirche
Hermann von Maltitz zählte nach Bohuslav Balbín bereits 1289 zu den böhmischen Freiherren. Er besaß mehrere freie Herrschaften und unterschrieb mit dem Reichsgrafen die Reichsabschiede.
- ""Rudolf - RI VI,1 n. 2214 1289 märz 13, Egre - beurkundet dass markgraf Friedrich von Meissen und der Ostmark, weil. markgrafen Heinrichs jüngster sohn, persönlich vor ihm erschienen sei und ihm alle seine reichslehen mit der bitte aufgegeben habe, dieselben an könig Wenzel von Böhmen seinen tochtermann zu verleihen, und dass, nachdem dieses vollzogen gewesen, derselbe markgraf ferner gebeten habe, die über seine eigengüter (de terris etc. ad ipsum iure proprietatis pertinentibus) eingegangenen tauschverträge zu genehmigen, welche er denn auch durch diese urkunde nach der angebrachten bitte genehmige und gutheisse. Zeugen: bischof Konrad v. Strassburg, herzog Rudolf v. Oesterreich, die grafen Ludwig v. Oettingen und Emich v. Leiningen; Johann v. Liechtenberg und Walther v. Geroldseck strenui viri, Otto burggraf v. Donin, Raunold v. Nemans (Mimon), Hermann v. Grunbach, Hermann v. Maltitz, Hermann der notar. Or. im staatsarch. Wien, mit 3. id. mart.; auf der plica: per Johannem RT (siehe Image), vgl. n. 2213 Balbin Misc. Dec. Prim. 8, 267. Sommersberg Script. 1, 940. Hoffmann Script. Lus. 4, 176. zum 13. märz. Lünig Reichsarchiv 6b, 232. Dumont Corps dipl. 1a, 267. Jireček Cod. iur. Bohem. 1, 242. Emler Reg. Bohem. 2, 635. ‒ [Am 6. febr. hatte zu Prag Friedrich von Dresden, der jüngste und unebenbürtig geborne sohn Heinrichs des Erlauchten von Meissen, welcher Dresden und umgebung erhalten hatte, an k. Wenzel diesen seinen besitz und dazu die Mark Meissen und die Lausitz, was er gar nicht besass, abgetreten und sollte dafür besitzungen bis zu 4500 mark einkünften im östlichen Böhmen erhalten, die grösstentheils noch den Falkensteinern entrissen werden mussten. Emler 2, 630. Wegele Friedrich d. Freidige 120 ff. hat jedenfalls recht, in den unwahrheiten dieser urk. eine absicht der böhmischen kanzlei zu erblicken, wodurch zukünftigen weitgehenden ansprüchen eine grundlage gegeben werden sollte ‒ was ja später in der that benützt ward. Insoweit liegt inhaltliche unwahrheit vor, aber diese urk. ist ebenso echt, wie die k. Rudolfs, gegen welche Wegele ebenfalls bedenken erhebt. Der viel zu umfassende titel Friedrichs braucht, wie Wegele selbst andeutet, nur als leere form angesehen zu werden (vgl. auch Ficker Reichsfürstenstand 263) und im übrigen drückt sich Rudolf so allgemein und vorsichtig aus, dass durch diese urk. kein recht verletzt, keines zugesprochen wurde. Der ganze tausch ward übrigens zu nichte, da Friedrichs von Dresden neffe, markgraf Friedrich Tuto, die drohende gefahr erkennend, rasch eingriff und seinen oheim gegen baare entschädigung zum verzicht auf seinen besitz bewog. Vgl. Wegele l. c.]. Nachträge: Orig. der RI VI.1, Nr. 2214 wird im Nationalarchiv Prag, Best. Boehmisches Kronarchiv, Nr. 33 aufbewahrt." In: RI VI,1 n. 2214, in: Regesta Imperii Online, URI: https://www.regesta-imperii.de/id/1289-03-13_1_0_6_1_0_2495_2214 (Abgerufen am 25.05.2025).
Caspar von Maltitz verteidigte 1290 die Stadt Großenhain als Kommandant so gut, dass die Märker wieder abzogen.
Alberus von Maltitz war 1347 markgräflich-meißnischer Hofrichter
Reichssachen - RI VIII n. 65
1348 dec. 21, Dresden
Friedrich, landgraf zu Thüringen, beurkundet noch einmal für sich und seine söhne und erben den abschluss dieses bündnisses und verspricht vier wochen nach erfolgter mahnung die versprochene hilfe zu leisten. Z.: Potho v. Thurgow, herr zu Arnau, Sbinco v. Hasenburg, des königs kammermeister ... Thimo v. Kolditz, des landgrafen marschall, Albert v. Maltitz, dessen hofrichter. Sommersberg Script. 3,64 (fehlerhaft). Cod. Mor. 7,631.
Zeugen:
Potho v. Thurgow, herr zu Arnau, Sbinco v. Hasenburg, des königs kammermeister ... Thimo v. Kolditz, des landgrafen marschall, Albert v. Maltitz, dessen hofrichter
RI VIII n. 65, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1348-12-21_2_0_8_0_0_6812_65 (Abgerufen am 10.04.2024).
1349: Gittersee wird zum erstenmal erwähnt: Ritter Nikolaus von Maltitz wird mit dem Dorf Getersin belehnt.[2]
1349 oder 1350: Gittersee wird zum ersten Mal erwähnt: Ritter Nikolaus von Maltitz wird mit dem Dorf Geterssin (= Besitz eines Jutros)[3] belehnt
- 1352: die Ritter von Maltitz verkaufen Gittersee (Gittersin, Gittirsynan) an die Kreuzkirche Dresden
Heinrich von Maltitz war 1362 Abt zu Zelle.
1380: Friedrich der Strenge und seine Brüder Balthasar und Wilhelm I. übergeben die Münze in Freiberg auf vier Jahre an Balthasar von Maltitz und Ulrich von Grünrode "nebst dem Urbar zu Freiberg und auf allen ihren Gebirgen" für 5.000 Freiberger Groschen [4]
Bernhard von Maltitz ist 1390 als Eigentümer der Burg Scharfenberg bezeugt. Zuvor gehörte die Burg den Bischöfen von Meißen, ab 1403 war sie im Besitz derer von Miltitz.
Johann VI. von Saalhausen erneuerte das wirtschaftlich heruntergekommene Bistum mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen, auch der Gründung fünf neuer Dörfer. Außerdem versuchte er mit allen Mitteln, das kirchliche Leben zu intensivieren, um höhere Pfründen zu erzielen. So genehmigte er zeittypisch jede Menge Ablässe und eine Prozession zum Fest Kreuzerfindung im sorbischen Kamenz, welche dort schon seit langer Zeit insgeheim statt fand. Er legte den Inhabern einiger Oberlausitzer Pfarreien die Pflicht auf, einen der sorbischen Sprache mächtigen Hilfsgeistlichen zu halten, um noch mehr Sorben in seinem Einzugsgebiet zu erreichen.
In der Bischofsresidenz Wurzen baute er nicht nur das Schloß neu (1491 bis 1497), sondern errichtete gleichzeitig auch eine neue Kapelle mit zwei Altären (zu Ehren der heiligen Anna und Maria und zu Ehren der Heiligen Johannes und Donatus) sowie drei steinerne Statuen, zwei von den Stiftsheiligen, dem Evangelisten Johannes und dem Bischof Donatus, und eine von Kaiser Otto III.
Auch auf Dresden richtete sich sein Augenmerk, der Residenz seines Landesherrn Georg der Bärtige, bei dem er 1490 im herzoglichen Schloss gastierte.[3] Hier engagierte er sich insbesondere für den Wiederaufbau der am 15. Juni 1491 beim großen Stadtbrand zerstörten Kreuzkirche.
Der Bischof von Meißen stellte 1490 in Dresden einen Lehnbrief für Siegmund von Maltitz auf Reichstädt und Wendischbora aus, wobei der Herzog Georg der Bärtige als Lehnzeuge auftrat.
1503: die Familie von Maltitz (Wikipedia:Maltitz (Adelsgeschlecht)) erwirbt Dippoldiswalde und treibt Bergbau bis hinauf nach Niederpöbel [5]
Sigismund von Maltitz (um 1500), meißnisch-sächsischer Bergherr, gelangte ab 1507 durch die Erfindung des Nasspochwerkes zu Wohlstand, Herr auf Reichstädt
1516: Siegmund von Maltitz zu Dippoldiswalde erhält gewisse Befreiungen für seine Bergwerke, bei Nichtbedarf der Münze durfte er mit dem Silber Freihandel treiben.[6]
Dresdner Geschichtsblätter/Register J Test
Johannes von Maltitz (1491–1549), als Johannes VIII. Bischof von Meißen.
Christoph von Maltitz († 1546), sächsischer Rat, Statthalter von Merseburg, Herr auf Schloss Elsterwerda.
Andreas von Schönbergs Großeltern waren Wolff von Schönberg (1518–1584) auf Neusorge, Knauthain, Frankenberg und Sachsenburg und Catharina geb. von Maltitz aus dem Hause Elsterwerda.
Bernhard von Miltitz - entstammte der Familie von Miltitz, die eines Stammes mit der Familie von Maltitz ist, aus dem Meißnischen Uradel mit dem Stammsitz Miltitz.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ LINDAU, Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt, 2. verbesserte Aufl., Dresden 1885 , Bd. 1, S. 80 (mit Hinweis auf WECK S. 159, HORNs Henr. illustr. S. 212 fg. und Cod. Dipl. Nr. 52)
- ↑ STEPHAN, Siegfried (nach Unterlagen von Gerhard Gerschler): Gitterse (I) Wo einst das Schilf rauschte, in: ? vom 22.11.1975
- ↑ Gittersee auf "Dresdner Stadtteile" (archiviert).
- ↑ Martin Bernhard Lindau: Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. verbesserte Auflage, Dresden 1885 (SLUB Digitalisat)
- ↑ SCHUMANN, Rudolf: Dichtung und Wahrheit über den Bergbau zwischen Tharandt und Dippoldiswalde, in: Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz, 1933
- ↑ SCHUMANN, Rudolf: Dichtung und Wahrheit über den Bergbau zwischen Tharandt und Dippoldiswalde, in: Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz, 1933