Suanehild Billung

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Suanehild Billung (* 945/955; † 26. November 1014; auch Suanhilde = Schwanhild), eine Tochter Hermann Billungs, war die erste historische überlieferte Markgräfin von Meißen.

Sie war sogar mit zwei Markgrafen von Meißen verheiratet:

Ihr Geburtsjahr läßt sich nur ungefähr aus ihren Hochzeiten und den Geburtsjahren ihrer Kinder bestimmen:

Nach dem Tod ihres zweiten Mannes versuchte sie, Meißen mit ihren Söhnen zu halten.

Zwei ihrer Söhne wurden ebenfalls wie ihre beiden Männer Markgrafen von Meißen: Hermann I. und Ekkehard II. († 24. Januar 1046). Ihr Sohn Eilward wurde Bischof von Meißen, womit die Ekkehardiner sämtliche Spitzenpositionen in Meißen innehatten.

Weitere Kinder mit Ekkehard I. waren:

"Als Todestag Suanhildes gibt uns Thietmar den 26. November 1014 an [15]. Er spricht von ihrem plötzlichen Tod "Post XIIII dies, domna Swonehild socrus eiusdem morte subitanea VI. Kal. Decembr. obiit", ohne daß dabei nähere Umstände angegeben werden. In Anbetracht der von uns angenommenen Geburtszeit (während der Jahre 945 und 955), wie auch der erwähnten Daten ihrer Nachkommen, können wir feststellen, daß Suanhilde in vorgerücktem Alter starb, so daß mit dem Ausdruck "subitanea" wohl weniger ein zu früh eingetretener Tod, als vielmehr ein ohne vorhergehende Krankheit erfolgten Ableben gemeint sein wird."[16]


[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. In: Annalista Saxo zu 978: Klaus Naß (Hrsg.): "Scriptores (in Folio)" 37: "Die Reichschronik des Annalista Saxo". Hannover 2006 (Monumenta Germaniae Historica, Digitalisat), S. 266, ISBN 3-7752-5537-0.
  2. 2 Kötzschke, Die Anfänge der Markgrafschaft Meißen; Seite 47
  3. 3 Den Tod des Markgrafen Thietmar meldet der Sächsische Annalist (SS. VI, 627) zum Jahre 978, was aber im Widerspruch steht zu einer Urkunde OTTOS II. vom Jahre 979 (DO. II. 200), in der noch von Thietmar, bzw. von seinen Gebieten die Rede ist. Die dem am 3. August 979 erfolgten Tod (Necr. Magd.), die Handlung gehört aber zum 19. März 979, siehe auch Uhlirz Jbb. Otto II. und Otto III, Exkurs VI, Seite 245f. und Kötzschke Seite 46.
  4. 4 Urkunde vom 3. März 979 DO. II. 185 und vom 29. Janaur 980 DO. II. 213a.
  5. 5 Urkunde vom 17.4.993 (DO. III. 110.)
  6. 6 Thietmar IV, 52 Seite 190; V,9 Seite 230; VI,56 u.a. Stellen.
  7. Ruth Bork: "Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert." Dissertation Greifswald 1951, S. 114-117 (hier: S. 114f.).
  8. Annalista Saxo: Reichschronik zum Jahr 1002.
  9. 3 Thietmar V,6 Seite 226f. Siehe auch Hirsch, Jbb. Heinrichs II. Band 1 Seite 199ff.
  10. 4 Thietmar V, 6 (4) Seite 226, übernommen aus den Ann. Quedl. SS. III, 78; denselben Tag gibt auch das Necr. S. Mich. lun. Wedekind Noten III, 32 an.
  11. 5 Thietmar V, 8 Seite 228. Vgl. Sachsenspiegel, Landrecht, I, 22, 1, Eckhardt Seite 33.
  12. 6 Thietmar VII, 22 (14) Seite 422, vgl. Annalista Saxo SS. VI, Seite 648 und 678.
  13. 1 Thietmar VI, 53-55 (36-37), dazu R. Holtzmann, Beiträge zur Geschichte des Markgrafen Gunzelin, Sachsen und Anhalt 8 1932, Seite 109.
  14. Ruth Bork: "Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert." Dissertation Greifswald 1951, S. 114-117 (hier: S. 116f.).
  15. 7 Thietmar VII, 7 Seite 406f. "eiusdem"- Markgraf Werinharius (der sächsischen Nordmark), Suanhildes Schwiegersohn, der Mann Liutgards.
  16. Ruth Bork: "Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert." Dissertation Greifswald 1951, S. 114-117 (hier: S. 117).
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