Castrum Dresden
Das castrum Dresden war eine seit 1378 faßbare staatliche (markgräflich-meißnische) Verwaltungseinheit von Friedrich dem Strengen, die 1423 unter seinem Sohn Friedrich dem Streitbaren kurfürstlich und 1445/1447 unter seinem Enkel Friedrich den Sanftmütigen in die Pflege Dresden umgewandelt wurde.
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[Bearbeiten] Ausdehnung
"Der Bezirk des Amtes Dresden erstreckte sich nördlich, allerdings nur mit vereinzelten Dörfern, bis über Radeburg hinaus (Ober-, Mittel- und Nieder-Ebersbach, Laußnitz), östlich bis Arnsdorf, sowie Rottwerndorf in der Gegend von Struppen, südlich bis Reinhardtsgrimma in der Gegend von Dippoldiswalde und westlich bis Coswig, sowie Wilsdruff und Porsdorf in der Gegend von Tharandt; doch ist dabei an einen geschlossenen Distrikt nicht zu denken, da sich zwischen die einzelnen Orte wieder viele andere nicht zum Amte gehörige Dörfer einschieben. Der dichteste Teil dieser Orte lag auf dem linken Elbufer südlich und südöstlich, etwa zwischen Dresden, Dohna und Kreischa, und auf dem rechten Elbufer in der Gegend zwischen Pratzschwitz und Schönfeld, sowie nördlich und nordwestlich zwischen Rähnitz und dem Friedewald [ Anfänglich war die Beigabe [10] einer den Dresdner Amtsbezirk darstellenden Karte in Erwägung gezogen, doch wurde davon abgesehen, weil die Ämter weniger als geographische Begriffe, sondern mehr als die Vereinigung einer Anzahl einzelner Rechte zu betrachten sind. Auch andere Gründe standen der Ausführung dieses Vorhabens entgegen. Ob es z. B. richtig ist, wenn in den Registern von 1378 bemerkt wird, daß dem Amte über alle dort aufgeführten Orte die Obergerichte zuständen, muß dahingestellt bleiben. Weiter ist zu berücksichtigen, daß in dem Verzeichnisse von 1445 manche Orte gleichzeitig bei mehreren Ämtern aufgeführt werden, wie Krebs, Luga, Meusegast, Gorknitz, Heidenau, Ploschwitz, Mügeln, Sürßen und Gostritz beim Amte Dresden und dem damals bestehenden Amte Dohna, so daß es zweifelhaft bleibt, zu welchem dieser beiden Ämter sie zu rechnen sind. Der häufige Wechsel im Besitze der einzelnen Ortschaften oder der Gerichtsbarkeit über dieselben ist ebenfalls in Betracht zu ziehen, so daß die Entwerfung einer Karte nur für einen beschränkten Zeitraum Geltung haben würde. Die Bildung geographischer Amtsbezirke erfolgte erst zu Anfang des 18. Jahrhunderts. Als der Pfarrer zu Skassa und spätere Land- und Grenzkommissar Zürner seine Vermessung begann, wurden in den Jahren 1713/14 die Amtsleute angewiesen, ihm über alle in ihren Distrikt gehörigen Rittergüter, Dörfer etc. Auskunft zu erteilen, worauf dieselben entsprechende Verzeichnisse einreichten. (Acta, die von dem Pfarrer zu Skassa etc. Loc. 9762/63.) Als maßgebend für die Zugehörigkeit zum Amte wurden von Zürner die Obergerichte angenommen und die ins Amt gehörigen schrift- und amtssässigen Rittergüter mit den ihnen zustehenden Dörfern in den Bezirk einbezogen. Die Schriftsassen standen zwar nicht unterm Amte, waren einem solchen aber gewissermaßen zugeteilt (Römer, Staatsrecht. 2. Teil S. 292). Ganz gleichmäßig ist Zürner bei seiner Einteilung nicht verfahren, wie im Schenkschen Atlas, der sich auf Zürners Vermessung gründet, ersichtlich ist. Coswig und Kötitz z. B., in welchen dem Amte Dresden die oberen und dem Amte Moritzburg die niederen Gerichte zustanden, finden sich im Amte Moritzburg eingezeichnet. Ferner umfaßt die den Dresdner Amtsbezirk darstellende Karte nicht nur das kurfürstliche Amt, sondern auch die zum Brückenamt, Maternihospital, Leubnitzer Amt, Religionamt und Syndikatgericht gehörigen Orte. Diese letzteren fünf Gerichte gehörten dem Rate zu Dresden. Eine Anordnung, [11] durch welche jeder Ort im Lande einem bestimmten Amte zugeteilt worden wäre, findet sich nirgends.] Als Orte, in denen dem Amte Dresden Zinsen an Geld und Getreide zustanden, werden in den obenerwähnten drei Registern von 1378 folgende genannt, deren damalige Schreibweise in Parenthese beigefügt ist:[1]
- Arnsdorf (Arnstorf, Arnnsdorff) nordöstlich von Dresden,
- Babisnau (Babissnow, Babitznaw, Babiznow) südl. v. Dr., westl. v. Lockwitz,
- Bärenklause (es führt diesen Namen seit 1554[31] und kommt vorher vor als Koltschow, [vgl.] Klotzschaw, Koltzschow) südwestl. v. Lockwitz,
- Bannewitz (Panewitz) südl. v. Dr.,
- Berbisdorf (Berwigisdorff, Berwigistorff) südl. v. Radeburg,
- Birkigt (Berkech, Birkech) südl. v. Dr.,
- Birkwitz – bei Copitz – (Berkewitz, Birckewitz), nordwestl. v. Pirna, rechts der Elbe,
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] 1378
- "Die ältesten sicheren Nachrichten über den Umfang des Dresdner Amtsbezirks, soweit von einem solchen überhaupt die Rede sein kann, und über die an das Amt zu entrichtenden Geld- und Naturalzinsen stammen aus dem Jahre 1378. Sie sind enthalten in den zum sogenannten Wittenberger Archiv des Dresdner Hauptstaatsarchivs gehörenden Bänden unter den Titeln"
- "1. Alt Register Zyns und gult zu Meissen und Doringen. 1378. Loc. 4333. Bl. 77b flg.;"
- "2. Register der Zugehorunge der Ampt Doringen und Meissen. 1378. Loc. 4333. Bl. 100 b flg. und"
- "3. Verzeichniß der Einfünfte aus den Thüringischen und Meißnischen Ämtern etc. 1378. Loc. 4333. Bl. 123b flg."
- "Nummer 1 und 3 dieser Register sind in lateinischer und Nummer 2 ist in deutscher Sprache abgefaßt. Nummer 3 ist als das Original, Nummer 1 als Abschrift desselben und Nummer 2 als Übersetzung zu betrachten. Die Schreibweise jeder dieser drei Zusammenstellungen weicht, namentlich auch hinsichtlich der Ortsnamen, [9] etwas voneinander ab, und ebenso haben die am Schlusse einer jeden befindlichen Nachrichten einen etwas anderen Wortlaut, im ganzen stimmen diese drei Schriftstücke aber ihrem wesentlichen Inhalte nach überein. Entstanden sind sie wahrscheinlich dadurch, daß man sie als Grundlage für den unterm 3. Juli 1379 geschlossenen „Oerterungsvertrag“ zwischen Friedrich, Balthasar und Wilhelm benutzt hat, durch welchen dieselben ihre Besitzungen in drei Teile teilten, nämlich in Thüringen, Osterland und Meißen. Dieser Vertrag bildet den Vorläufer zur Teilung vom 13. November 1382 nach Friedrichs des Strengen Tode."[33]
- "In dem aus dem Jahre 1349 flg. herrührenden Lehnbuche Friedrichs des Strengen (Hauptstaatsarchiv Kopial 24) werden auf Blatt 10b, 11a/b und 43a/b die damals zum districtus Dresdensis gehörigen Orte erwähnt, und es findet sich darunter der größte Teil der in den Verzeichnissen von 1378 genannten Dörfer, doch läßt sich durch dieses Lehnbuch eine Grundlage für den Dresdner Amtsbezirk nicht gewinnen, denn da es sich hier nur um Belehnungen handelt, so können diejenigen Orte, mit denen niemand belehnt wurde, auch nicht mit aufgeführt sein: Ferner sind darin Nachrichten über Zinsen, Leistung von Diensten für das Amt u. dergl. ebenfalls nicht berücksichtigt, weil diese zu den Belehnungen in keinerlei Beziehung stehen, so daß sich Schlüsse über das Einkommen des Amtes nicht ziehen lassen."[34]
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ In: Heinrich Haug (Hrsg.): "Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert." Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, Dresden 1902, Heft 16, S. 9ff.
- ↑ LBFS 41.
- ↑ HOV.
- ↑ RDMM 253.
- ↑ Arnsdorf im HOV.
- ↑ CDS II 4 Nr. 18.
- ↑ LBFS 45.
- ↑ RDMM 254.
- ↑ HOV.
- ↑ Babisnau im HOV.
- ↑ CDS II 5 DD Nr. 28.
- ↑ LBFS 44.
- ↑ RDMM 261.
- ↑ VerzErbm. 16.
- ↑ Bannewitz im HOV.
- ↑ Donins I 33.
- ↑ RDMM 254.
- ↑ HOV.
- ↑ HOV.
- ↑ HOV.
- ↑ Berbisdorf im HOV.
- ↑ Birkigt im HOV.
- ↑ RDMM 254.
- ↑ CDS II 2, 691.
- ↑ CDS II II 5, D 178.
- ↑ VerzErbm. 19.
- ↑ U 7524.
- ↑ LBFS 40
- ↑ RDMM 254.
- ↑ HOV.
- ↑ HOV.
- ↑ Birkwitz] im HOV.
- ↑ In: Heinrich Haug (Hrsg.): "Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert." Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, Dresden 1902, Heft 16, S. 8f.
- ↑ In: Heinrich Haug (Hrsg.): "Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert." Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, Dresden 1902, Heft 16, S. 9.