1295
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[Bearbeiten] Ereignisse
- Friedrich Klemme bestätigt die Dresdner Tuchverkauf- und Gewandschnittordnung. Jeder, er sei Bürger oder nicht, der im Dresdner Kaufhause (venditorio panni, kouifhuis) einen Stand von 4 Ellen Breite oder Raum habe, solle alle Jahre zum Michaelisfeste einen Schilling gangbarer Brückenpfennige Standgeld zahlen, welche Abgabe zur genügenden Ausbesserung der Elbbrücke zu verwenden sei. Niemand soll in der Stadt wollene Tücher verschneiden, außer im Kaufhaus. Im Erdgeschoss sollen nur in der Stadt selbst verfertigte Tücher verkauft werden; oben dagegen sollen die niederländischen (panni de Gint) und andere bunte Tuche verschnitten und verkauft werden. Verboten ist jedem der Verkauf von Weppichen, d.h. kurzen und schmalen Tüchern, und dünne Tücher, das sog. Werfftuch, nur im oberen Geschoss des Kaufhauses, sonst aber nirgends in der Stadt verkauft werden, weder bei Krämern noch bei Schneidern [1]. Das Kaufhaus stand auf dem Altmarkt und entwickelte sich später zum Rathaus[2]
- Heinrich von Nassau wird als Verbündeter seines Vetters Königs Adolf von Nassau 1294, 1295 und 1297 Befehlshaber des königlichen Heeres gegen den thüringischen Landgrafen und (bis 1293) Markgrafen von Meißen Albrecht II. den Entarteten.[3]
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ LINDAU, Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt, 2. verbesserte Aufl., Dresden 1885, S. 88
- ↑ BLASCHKE, Karlheinz: Wirtschaft und Verfassung, in: Geschichte der Stadt Dresden, Stuttgart 2005, S. 164
- ↑ Alfred Lück: "Siegerland und Nederland." 2. Auflage. Siegerländer Heimatverein e. V., Siegen 1981. S. 21.