Eduard Gottlob von Nostitz und Jänkendorf

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Eduard Gottlob von Nostitz und Jänkendorf (* 31. März 1791 in Bautzen; † 8. Februar 1858 in Dresden) war ein sächsischer Innenminister.

Der Sohn von Gottlob Adolf Ernst von Nostitz und Jänkendorf und Bruder von Julius Gottlob von Nostitz und Jänkendorf besuchte das Landesgymnasium in Schulpforte und studierte in Leipzig und Heidelberg die Rechte. 1813 trat er in preußische Dienste und wurde Offizier der Infanterie des Lützowschen Corps. Als Kämpfer in der Körnerschen Freischar half er, den getroffenen Theodor Körner aus dem Gefecht zu tragen und zu begraben, 1813 wurde er schwer verwundet.

1814, nach der Teilung Sachsens infolge der Niederlage Napoleons, trat er eine sächsische Beamtenlaufbahn an. 1819 war er Amtshauptmann in Dresden und Pirna rechts der Elbe, Radeberg, Stolpen, Hohnstein und Lohmen, von 1821 bis 1823 Geheimer Referendar bei der Geheimen Ratskanzlei und 1826 Kammerkreditkassen-Kommissar und Geheimer Finanzrat beim Geheimen Finanzkollegium. 1836 wurde Nostitz zum Minister des Innern ernannt. In diesem Amt führte er eine Armen- und Landgemeindeordnung in Sachsen ein. Aus gesundheitlichen Gründen trat er im Juli 1844 ab und zog sich auf sein Gut Oppach in der Oberlausitz zurück. Von 1845 bis 1847 war er Mitglied des Staatsrats und danach bis 1850 Mitglied des Staatsgerichtshofs.

Der Kanoniker war auch Domherr und später Senior des Hochstifts zu Meißen und Propst des Domcapitularkollegiums St. Petri in Bautzen. Er vertrat auf mehreren Landtagen das Hochstift Meißen als Bevollmächtigter. Nostitz dichtete das "Sachsenlied" (3 Strophen).

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