Vorortgemeinden
Um die Residenz und Festung Dresden entwickelten sich seit dem Mittelalter zehn Vorortgemeinden, die 1835 amtlich eingemeindet zu drei Vorstädten zusammengefaßt wurden:
- Fischergemeinde um den Elbberg (Elbgasse)
- Borngassengemeinde (Borngasse, Carusstraße)
- Rampische Gemeinde (Pillnitzer Straße)
- Pirnaische Gemeinde (Pirnaische Straße)
- Halbegassengemeinde
- Oberseer Gemeinde
- Poppitzer Gemeinde
- Viehweider Gemeinde
- Gerbergemeinde
- Fischersdorf
Die ersten vier Vorortgemeinden wurden zur Pirnaischen Vorstadt zusammengefaßt, die letzten vier zur Wilsdruffer Vorstadt. Die Halbegassengemeinde und die Oberseer Gemeinde bildeten ab 1835 die Seevorstadt.
Zu diesen zehn Ratsgemeinden gab es noch zwei kleine kurfürstliche Amtsgemeinden:
- die Entenpfütze (Freiberger Platz) und
- die Gemeinde Am See (das Westufer des 1746 zugeschütteten Unteren Sees)
Die Bezeichnungen der drei Vorstädte waren inoffiziell schon seit dem Ende des 18. Jahrhunderts üblich, als die deutlich angewachsenen Vorortgemeinden informell zusammengefasst wurden.
1844 wurde bei der Straßennummerierung der Begriff Vorstadt für alle zehn Vorortgemeinden verwendet, die zusammen 75 Straßen besaßen - also die Altstadt bereits damals übertrafen, die über nur 59 Straßen verfügte.
Eine historische Vorortgemeinde war die Siedlung an der Frauenkirche, nach ihrer Umwallung ab 1521 zunächst Newe Stadt ("Die neue Stadt") genannt, ab 1555 dann Frauenvorstadt. Sie wurde 1549 eingemeindet - ein Jahr nach dem Abriß der alten Zwischenmauer zur Alden Stadt.