Königliches Tafelgut Nisana

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aachener Tafelgüterverzeichnis

Das Königliche Tafelgut Nisana (auch Krongut Nisana) wird im Aachener Tafelgüterverzeichnis erwähnt. Dieses Verzeichnis beinhaltet Krongüter, welche eine Gastungspflicht für durchreisende Angehörige des königlichen Hofes („Königsgastung“) hatten. Dies war eine Folge des Personenverbandsstaats im Mittelalter und dem daraus resultierenden Reisekönigtum.

[Bearbeiten] Reisekönigtum

Diese ambulante Herrschaftsausübung hatte die Vorteile:

Erst nach 1273 bildeten sich feste Residenzen heraus:

Noch von dem Habsburger Rudolf I. ist 1273 der letzte Königsumritt nach einer Königswahl überliefert. Dies war allerdings auf den Dynastieenwechsel nach dem Interregnum ab 1250 (1245/1254) zurückzuführen.


[Bearbeiten] Gastungspflicht

Zur Gastung (mhd. gastunge, v. mhd., ahd. gast = Fremdling; mlat. mansionaticum = Beherbergungsleistung, v. mansio = Nachtlager), d.h. zur Beherbergung und Beköstigung des Königs und seines Gefolges waren im Prinzip alle Untertanen verpflichtet, in praxi erfolgte sie jedoch an an den Königspfalzen, an Bischofssitzen und in reichen Klöstern, während sich der der Adel von der kostenträchtigen Herbergspflicht frei zu halten wusste. Der geschätzte Tagesbedarf für den König und seine etwa 2.000-köpfige Entourage betrug ca. 100 Schweine und Schafe, acht Rinder, 10.000 l Wein, 10.000 l Bier, 150.000 l Getreide [= 1000 Malter], dazu nach Möglichkeit Wild, Hühner, Ferkel, Fischer, Eier, Obst und Gemüse. Gastung war neben Heerfolge, Hoffahrt und Gebetspflicht Teil des Königsdienstes (servitium regis). Vom 12. Jh. an wurden die zur Gastung geforderten Naturalleistungen zunehmend durch Geldzahlung abgelöst. Leistungen zum Unterhalt des dt. Königs an seinem jeweiligen Aufenthaltsort wurden bis ins Spätmittelalter eingefordert. Ein derartiges, einmal jährlich zu lieferndes servitium für den Königshof samt zugehörigem Hofstaat (300 bis 4.000 Begleitpersonen) konnte bestehen aus Schweinen und Schafen, Ferkeln, Kühen, Hühnern, Eiern, Käsen, Gänsen sowie in Fischen, Getreide, Gemüse, Honig, Bienenwachs, Bier, Wein, Seife, Fellen, Holz, Salz und Gewürzen. Im Spätmittelalter verlor die Königsgastung dann an Bedeutung.

[Bearbeiten] Bonum mensalium (Tafelhof)

Ein Tafelhof (auch: Servitialhof, Mensalgut, Kameralgut; lat. bonum mensalium) gehörte zum Reichsgutes, wurde in eigener Regie des Königs betrieben und diente zur Versorgung des reisenden Königs und seiner Entourage ("curie que pertenent ad mensam regis Romanorum"). Die geschuldeten Leistungen (servitia regis) waren dem Vermögen der einzelnen Königsgüter angepasst und waren jährlich – oft über beträchtliche Entfernungen hinweg – zu erbringen.

[Bearbeiten] Inhalt

Das Aachener Tafelgüterverzeichnis ist nur in einer einzigen Abschrift als Teil eines Handschriftenfaszikels des Marienstifts Aachen erhalten, besteht aus vier Teilen und listet die „Höfe, die zur Tafel des Königs der Römer gehören (curiae, que pertinent ad mensam regis Romanorum“ sowie Art und Menge der zu leistenden Servitien (regalia servitia).

Aufgeführt finden sich Höfe in

Die Königshöfe aus Sachsen dominieren die Liste, weswegen man auf eine Machtbasis dieses rex romanorum in Sachsen schließen kann.

An der Spitze der sächsischen Tafelgüter stehen:

In Sachsen stand dem König überall Wein nach Belieben zu, während Wein in anderen Curien zum Servitialsystem gehörte (Rheinfranken und Bayern schuldeten pro Servitium gleichermaßen 40 Schweine, 7 Ferkel, 50 Hühner, 5 Kühe, 500 Eier, 10 Gänse, 5 Pfd. Pfeffer, 90 Käse, 10 Pfd. Wachs und 4 Fuder Wein).

Bedeutende Tafelgüter bestanden laut dem Aachener Tafelgüterverzeichnis in:

[Bearbeiten] Datierung

Das Aachener Tafelgüterverzeichnis als eindeutige Sekundärquelle stellt wegen des Quellenmangels zur Wirtschaftsgeschichte des Krongutes im hohen Mitelalter und ihrer daraus folgenden unitären Stellung eine Hauptquelle dar, was Spielraum zu mannigfaltigen Spekulationen bietet. Die Datierungen reichen von 1064/1065 bis 1215 bis zu einem Terminus ante quem aus sowohl historischen als auch paläographischen Gründen im Jahr 1215, umspannen also genau eineinhalb Jahrhunderte, was zu zahlreichen Historikerstreits auf dem Gebiet der deutschen Geschichte wie auch auf dem Gebiet der Lokalgeschichte geführt hat.

[Bearbeiten] Frühdatierung zu 1064/1065

Im Zuge möglichst früher Datierungen wurde die Entstehungszeit des Aachener Tafelgüterverzeichnisses traditionell auf die Jahre 1064/1065 gelegt, so auch 1893 in der richtungsweisenden Monumenta Germaniae Historica.[1] Es sollte eine möglichst frühe königliche Präsenz in den Reichsteilen belegt werden. Viele Orte veranstalteten 1864 eine 800-Jahr-Feier, so das erst 1096 als „Luzke“ erstmals urkundlich erwähnt Bad Lausick oder auch Schkölen, das dann 1931 eine 900-Jahr-Feier auf der Grundlage einer ebenfalls fragwürdigen Gleichsetzung des Burgwardes Szoln mit Schkölen nachlegte.

Lokalhistoriker wie in der Barbarossastadt Sinzig (Rheinland-Pfalz) oder in Greding (Mittelfranken) halten noch heute an dieser Tradition fest. In Greding („Gradinga“ unter den „curie de bawaria“ = bayerischer Königshof „Gradinga“) wird das Tafelgüterverzeichnis immer noch ganz traditionell König Heinrich IV. zugeordnet - und dessen Schwertleite am 29. März 1065 nach seiner Entführung durch den Staatsstreich von Kaiserswerth Anfang April 1062.

[Bearbeiten] Spätdatierungen zu 1185 und 1189

Erst 1924 wagte Johannes Haller eine Spätdatierung zu 1185 und 1953 sein Schüler Heinrich Dannenbauer in der Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte eine Spätdatierung auf das Jahr 1189. Haller hielt die Tafelgüter der Liste für einen Bruchteil der vorhandenen und nur für die, welche 1185 für die mensa von König Heinrich VI. herausgenommen wurden, womit das Fehlen Schwabens erklärt würde.

Dannenberg interpretierte das Aachener Tafelgüterverzeichnis als Teil des Testaments von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) im Zusammenhang mit dem Heiratsvertrag vom 23. April 1188 mit dem König Alfons VIII. von Kastilien. Durch diesen Seligenstädter Vertrag wurde Barbarossas Sohn Konrad II. von Schwaben mit Alfons Tochter Berenguela von Kastilien verlobt. Beide heirateten im Juli 1188 in Carrión nahe Burgos statt. Die Ehe wurde jedoch nie vollzogen. Es gelang Papst Coelestin III., eine Ausdehnung der Staufer nach Spanien im Keime zu ersticken. Friedrich Barbarossa ertrank schon am 10. Juni 1190 im Fluss Saleph (Göksu bei Silifke) in der heutigen Südosttürkei auf einem vom Papst initierten Kreuzzug.

Haller und Dannenberg knüpften damit an die Arbeiten von Georg Waitz (1878) und Hugo Loersch (1885[2]) an, die bereits vor der alles bis dahin sanktionierenden MGH-Ausgabe von 1893 erschienen.

[Bearbeiten] Mittlere Datierung zu 1138/1139 und 1152/1153

Gegen diese Spätdatierung erhob sehr bald Carlrichard Brühl Einspruch, erstmals bereits 1956 im Deutschen Archiv für Erforschung des Mittelalters. Brühl verband das Aachener Tafelgüterverzeichnis mit der Frühzeit der Staufer und datierte es 1968 auf die Anfänge Königs Konrad III. 1138/1139 oder Kaisers Friedrich I. (Barbarossa).[3]

Walter Schlesinger sah 1974/1975 im Jahrbuch für fränkische Landesforschung einen Zusammenhang mit dem der Vorbereitung des Königsumritts von König Barbarossa und datierte das Aachener Tafelgüterverzeichnis inhaltlich auf die Jahre 1152/1153, was auch 1979 von Carlrichard Brühl und Theo Kölzer in einer gemeinsamen Studie übernommen und allgemeingültig zur herrschenden Meinung wurde.[4] Dieser Feststellung schlossen sich auch Gerhard Billig und Manfred Kobuch für den mitteldeutschen Osten und demzufolge auch für Nisana an.

[Bearbeiten] Paläografische Untersuchung: 1174

Eine paläografische Untersuchung aus dem Jahre 1985 in der Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins (ZAGV) datierte das Aachener Tafelgüterverzeichnis auf das Jahr 1174, was von Caroline Göldel 1997 übernommen wurde.[5] Hierbei handelte es sich wiederum um eine mögliche Frühdatierung. Ausweislich der Lücke im Copiar des Marienstifts in Aachen wäre eine Datierung bis 1215 möglich.

[Bearbeiten] Chronologische Entzerrung: 1174 bis 1215

Bereits 1978 war der Honorarprofessor für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Mainz, Wolfgang Metz, zu einer wegweisenden Einschätzung[6] gelangt, indem er ähnlich wie beim Hersfelder Zehntverzeichnisdie Handschrift und den Inhalt chronologisch weit entzerrte. Wolfgang Metz teilte die Chronologie des Aachener Tafelgüterverzeichnisses in drei Zeitetappen ein:

  1. Mündliche Abmachungen über Art und Höhe (und vielleicht auch die Anzahl der Serviten) im ausgehenden 11. Jahrhundert oder zu Beginn des 12. Jahrhunderts (die Zeit um 1100). Sächsische Höfe hatten zu bringen (ein Servitium): 30 Schweine, 5 Ferkel, 3 Kühe, 50 Hühner, 50 Eier, 10 Gänse, 90 Käse, 5 Pfd. Pfeffer, 10 Pfd. Wachs, 5 Fuder Bier sowie Wein, je nach Bestand der jeweiligen königlichen Weinkeller. Getreide, Pferdefutter etc. wurden als selbstverständliche Leistungen vorausgesetzt und nicht eigens erwähnt.
  2. Erste Niederschrift mit den Namen der Höfe und der Anzahl der darauf lastenden Serviten in der Zeit bis spätestens 1152/1153 - möglicherweise schon ab 1125, dem Regierungsantritt von Lothar III., dem einzigen sächsischen deutschen König zwischen den saalfränkischen Saliern und den schwäbischen Staufern, der sich mit den Staufern und deren Gegenkönig Konrad III. um Reichsgüter der Salier streiten mußte - so versuchte Hans Heinrich Kaminsky nachzuweisen, daß das Aachener Tafelgüterverzeichnis eine Bestandsaufnahme unter Lothar III. aus den Jahren vor seinem ersten Italienzug 1132/1133 darstellt.[7]
  3. Letzte Niederschrift (Aachener Handschrift) wahrscheinlich mit letzten Ergänzungen zwischen 1174 und 1215, dem Jahr der erneuten Krönung von Friedrich II. durch den Mainzer Erzbischof am traditionellen Krönungsort der römisch-deutschen Herrscher in Aachen (1214 wurde der römisch-deutsche Kaiser Otto IV. aus dem Haus der Welfen in der Schlacht bei Bouvines vom französischen König Philipp II. besiegt, was den Weg für den Staufer Friedrich II. freimachte - die Schlacht bei Bouvines, welche den Deutschen Thronstreit beendete, war die einzige Schlacht des Mittelalters, in der sich der Römisch-deutsche Kaiser und der König von Frankreich persönlich auf dem Schlachtfeld gegenüberstanden, was deren Bedeutung unterstreicht - im November 1215 wurde Friedrich auf dem Vierten Laterankonzil endgültig als römisch-deutscher König anerkannt - in den Folgejahren hielt sich Friedrich II. nach seinen Erfahrungen im Deutschen Thronstreit vor allem in der traditionell staufischen Region im Süden des Reiches auf, was fortan das Konzept der königlichen Tafelgüter obsolet machte)

[Bearbeiten] Itinerar des sächsischen Kaisers Lothar III.

Ein Itinerar (lat. itinerarium = Wegbeschreibung, v. lat. iter = Weg, Reise) war zunächst ein Straßen-, Entfernungs- und Stationsverzeichnisse der röm. Kaiserzeit, später auch schriftliche Reiseberichte und Streckenbeschreibungen von Pilgern.

Mittelalterliche Itinerare waren der Form nach lange Pergament- oder Papierstreifen, die quer zur Längsachse beschrieben und in einer Metallhülse aufgerollt waren. Auf ihnen waren die entlang einer bestimmten Route zu passierenden Orte der Reihenfolge nach und mit Entfernungsangaben aufgeführt. Um sich über den nächsten Streckenabschnitt zu informieren, zog man den Streifen entsprechend weit aus der Hülse, und spulte ihn danach zum schonenden Transport wieder auf.

Als Itinerar wird auch die Rekonstruktion der Reiseroute mittelalterlicher Herrscher anhand von Orts- und Zeitangaben in den von ihnen am jeweiligen Aufenthaltsort ausgestellten Urkunden und Dokumenten sowie anhand von Annalen und Chroniken bezeichnet. Insbesondere sind von Lothar III. die Jahre 1125 bis 1132 von Interesse, als er viele Reisen und Kämpfe zur Festigung seiner Herrschaft unternehmen mußte. Diese Reisen haben wahrscheinlich ihren Niederschlag in dem Aachener Tafelgüterverzeichnis gefunden:

1125

1126

1127

1128

1129

1130

1131

1132

Die Servitialleistungen waren immer für einen Aufenthalt des Hofes im Tafelgut oder in der Nähe berechnet. Es gab außerdem einen zwingenden Zusammenhang zwischen den Servitien und der Aufenthaltsdauer.

Von Sachsen waren dem "rex romanorum" insgesamt 405 Servitien zu liefern. Allein die 18 größten Curien mußten 360 Servietien liefern, also im Durchschnitt 20 Servitien pro Curie. Dementsprechend hoch muß die Königspräsenz in Sachsen gewesen sein. Dies träfe auf Friedrich Barbarossa lediglich für seinen Umritt 1152 zu, ferner sind nur kurze Aufenthalte in Erfurt belegt: im Mai 1153 und im April und Juni 1154. Von einem Regieren in Sachsen kann keine Rede sein.

Lothar III. weilte von 1125 bis 1132 mindestens 14 belegte Monate in Sachsen, wobei er bei fünf Aufenthalten residiert hat. Im Tafelgüterverzeichnis erscheinen von seinen sächsischen Aufenthaltsorten:

Außerdem ist Friedrich Barbarossa 1152/1154 nicht in den an der Spitze der sächsischen Tafelgüter stehenden Curien:

Auch Konrad II. stieß 1142 von Ostfranken nach Prag vor und hat demzufolge diese Gebiete nie berührt.

Einzig von Lothar III. ist ein Aufenthalt in diesem Gebiet belegt. Anfang 1126 findet in Goslar eine zahlreich besuchte Fürstenversammlung statt. Diese beschließt den Feldzug gegen Herzog Friedrich für die Zeit nach Pfingsten.[8]

Spätestens auf dieser Fürstenversammlung dürfte auch die Kriegserklärung an den böhmischen Herzog Sobeslav ergangen sein, weil dieser es versäumt hatte, sich dem Gericht der Fürsten zu stellen. Denn anschließend an die Fürstenversammlung in Goslar (wenn nicht schon auf ihr) wurde Sobeslavs Kontrahent im Thronstreit, Fürst Otto von Mähren, von Lothar III. nicht nur als Herzog von Böhmen anerkannt, sondern der deutsche König begann anschließend an die Fürstenversammlung von Goslar von Sachsen aus einen Feldzug mit einem Heer von 3.000 Kriegern gegen Böhmen, um seinem neuen Herzog dort zur Macht zu verhelfen.[9]

Vorausgegengen war ein Erscheinen des Mährerfürst Otto II. von Olmütz auf dem Hoftag von Regensburg im November 1125, wo dieser gegen Herzog Sobeslav von Böhmen klagte, der ihn seines Erbrechts auf die böhmische Herzogswürde beraubt habe. Er war vor seinem Vetter Sobeslav, der am 16. April 1125 die Herzogswürde erlangt hatte, geflohen, nachdem dieser Mähren verheert hatte.[10]

Dieser Feldzug nahm in der Zweiten Schlacht bei Chlumec am 18. Februar 1126 sein Ende.

Herzog Sobeslav ließ am Kulmer Steig (dem voraussichtlichen Weg des sächsischen Heeres durch das Erzgebirge wie bereits 1040 bei der Ersten Schlacht bei Chlumec) Barrieren anlegen und richtete in den Wäldern verborgene Feldlager ein, in denen er seine Kämpfer zusammenzog. Die Sachsen kamen wie erwartet aus Nisan (wahrscheinlich über den Nakléřovská výšina (Nollendorfer Pass) und stiegen nach Kulm hinab. Eine Vorhut von etwa 200 Rittern unter Otto von Mähren wird von Sobeslav angegriffen und aufgerieben. Nicht nur Otto von Mähren fällt, sondern auch auch viele sächsische Adlige wie:

Auch fünfzig Gefolgsleute, welche wahrscheinlich Bischof Otto von Halberstadt ins Feld geführt hat, fallen. Otto von Halberstadt war als besonders streitsüchtig bekannt.[11]

Sogar Markgraf Albrecht der Bär und Graf Ludwig von Lohra geraten in Gefangenschaft. Das Hauptheer wurde von einem zahlenmäßig überlegenen böhmischen Heer eingeschlossen. Durch Vermittlung von Heinrich von Groitzsch, einem Neffen Sobeslavs, kommt es nicht nur zum Waffenstillstand, sondern Sobeslav unterwirft sich dem deutschen König und wird von diesem in einer Fahnenbelehnung als Herzog von Böhmen anerkannt.

Über Nisan, durch welches Lothars Heer unzweifelhaft gezogen sein muß, schweigen die Quellen. Es war als königliches Tafelgut sicherlich zu schwach, das königliche Gefolge sowie 3.000 Krieger zu versorgen. Allerdings bildeten die an der Spitze des Aachener Tafelgüterverzeichnisses stehenden sächsischen Tafelgüter:

eine Einheit und waren geschlossen zur Versorgung des Königs sicherlich in der Lage. Ein Antransport der Servitialleistungen stellte bei dieser räumlichen Nähe kein Problem dar.

Im Gegensatz zum deutschen Feldzug von 1040 und der Ersten Schlacht bei Chlumec findet die Burg Dohna bei deutschen Feldzug von 1126 keine Erwähnung.

Zu 1126 ist bekannt, daß Soběslav seinen Gegner Bretislaw, einen weiteren Neffen, in der Burg Dohna gefangen hielt[12]. Auch 1123 verfügte Böhmen über Nisan bis hin zur Burg Gvozdec, wie die Auseinandersetzungen mit den Sachsen zeigten. 1123 wurde eine Schlacht noch vermieden.

Demzufolge hatte Lothar III. keinen Zugriff auf die Burg Dohna. Das Tafelgut Nisana mit seinem Hafen könnte allerdings Ausgangspunkt für seine Operation gewesen sein. Das sächsische Heer hat nachweislich den Kulmer Steig benutzt, der damals die reine Wildlandpassage von nur 30 km auf eine Tagesstrecke begrenzte. Das sächsische Heer wird wie 1040 bei Dohna gelagert haben, ohne daß Kampfhandlungen um diese Burg Sobeslavs überliefert sind.

Das Itinerar des Lothars III. und das Aachener Tafelgüterverzeichnis stimmen sehr gut überein, so daß in dessen ersten Niederschrift die Erkenntnisse des sächsischen Hofes um Lothar III. eingeflossen sein dürften.

[Bearbeiten] Revindikation 1273

Die Beleglage zu den königlichen Krongütern war noch am Ende des 13. Jahrhunderts unzureichend. Auf einem Hoftag in Speyer im Dezember 1273 wurde verkündet, dass alles unrechtmäßig erworbene Krongut herauszugeben sei. Die Umsetzung war schwierig, denn es gab keine gesicherten Informationen über die rechtswidrigen Besitzveränderungen. Im Gegensatz zum englischen Schatzamt (Exchequer) oder zur französischen Rechenkammer (Chambre des Comptes) verfügte Rudolf I., der erste römisch-deutsche König aus dem Geschlecht der Habsburger, über keine Finanzbehörde.

Über eine Revindikation (Rückführung) des ehemaligen Königlichen Tafelguts Nisana in den Jahren nach 1273 gibt es keine Information. Nisana war seit der Stadtgründung von Dresden (vor 1206, wahrscheinlich in den 1170er Jahren) zu einer von den Dresdner Befestigungsanlagen ausgeschlossenen vorstädtischen Siedlung an der Frauenkirche geworden.

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Monumenta Germaniae Historica: Constitutiones et acta publica imperatorum et regum Band I, Nr. 440 (Hannover, 1893): Gesetze und Verträge der römisch-deutschen Herrscher.
  2. Hugo Loersch: Der Ingelheimer Oberhof. Adolph Marcus, Bonn 1885).
  3. Carlrichard Brühl: Fodrum, gistum servitium regis. Studien zu den wirtschaftlichen Grundlagen des Königtums im Frankenreich und in den fränkischen Nachfolgestaaten Deutschland, Frankreich und Italien vom 6. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts (= Kölner historische Abhandlungen. Bd. 14, ZDB-ID 501363-x). 2 Bände (Band 1: Text. Band 2: Register und Karten.). Böhlau, Köln u. a. 1968.
  4. Carlrichard Brühl und Theo Kölzer: Das Tafelgüterverzeichnis des römischen Königs (Ms. Bonn S. 1559). Böhlau, Köln/ Wien 1979, ISBN 3-412-00979-2.
  5. Caroline Göldel: Servitium regis und Tafelgüterverzeichnis. Untersuchungen zur Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte des deutschen Königtums im 12. Jahrhundert. Thorbecke, Sigmaringen 1997, ISBN 3-7995-2416-9 (= Studien zur Rechts-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte. Bd. 16).
  6. Wolfgang Metz: Das servitium regis. Zur Erforschung der wirtschaftlichen Grundlagen des hochmittelalterlichen deutschen Königtums. Darmstadt 1978, ISBN 3-534-07431-9.
  7. Hans Heinrich Kaminsky Das „Tafelgüterverzeichnis des römischen Königs“. Eine Bestandsaufnahme für Lothar III.? In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 29 (1973) S. 163–196.
  8. Lothar hält eine zahlreich besuchte Fürstenversammlung. Diese beschließt den Feldzug gegen Herzog Friedrich für die Zeit nach Pfingsten. Möglicherweise hier gibt der König dem Welfen Heinrich dem Stolzen das Herzogtum Sachsen sowie Nürnberg und Greding und alle Lehen, welche Lothar bislang von Bischöfen und Äbten innegehabt hat. In: RI IV,1,1 n. 115, 1126 (Januar), Goslar, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1126-01-00_2_0_4_1_1_115_115 (Abgerufen am 26.11.2023).
  9. Lothar erklärt Herzog Sobeslav von Böhmen, nachdem dieser versäumt hat, sich dem Gericht der Fürsten zu stellen, den Krieg, erkennt den Fürsten Otto von Mähren als Herzog an und zieht mit diesem während des außergewöhnlich harten Winters mit einem Heer von dreitausend Mann gegen Böhmen. ... Kommentar: Vgl. D. SCHÄFER, Lothars III. Heereszug nach Böhmen 1126, in: Historische Aufsätze K. ZEUMER zum sechzigsten Geburtstag dargebracht, 1910 S. 61f., 75. - Die Kriegserklärung dürfte spätestens während der Goslarer Fürstenzusammenkunft ergangen sein. In: RI IV,1,1 n. 116, 1126 (Januar - Februar), (Sachsen), in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1126-01-00_3_0_4_1_1_116_116 (Abgerufen am 26.11.2023).
  10. Zum Hoftag erscheint der Fürst Otto von Mähren, klagt gegen Herzog Sobeslav von Böhmen, der ihn seines Erbrechts auf die böhmische Herzogswürde beraubt habe, und verspricht dem König und den Fürsten viel Geld. Wahrscheinlich hier setzt Lothar Sobeslav eine Frist, um vor einem Fürstengericht zu erscheinen. ... Kommentar: Der Mährerfürst Otto II. von Olmütz war vor seinem Vetter Sobeslav, der am 16. April 1125 die Herzogswürde erlangt hatte, geflohen, nachdem dieser Mähren verheert hatte. In: RI IV,1,1 n. 101, 1125 (November), Regensburg, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1125-11-00_2_0_4_1_1_101_101 (Abgerufen am 26.11.2023).
  11. Der Übergang von Lothars Heer über das Erzgebirge wird durch ungewöhnlich starken Schneefall und dann einsetzendes Tauwetter stark behindert. Beim Abstieg geht unter Führung Ottos von Mähren eine Vorhut voran, die besonders gerüstet ist, um die Verhaue niederzulegen, welche Böhmen von Sachsen trennen. Der Versuch Lothars, die Hindernisse zu umgehen, gelangt zur Kenntnis Herzog Sobeslavs. Die Vorhut wird von den Böhmen angegriffen. Dabei werden Otto von Mähren und zahlreiche sächsische Edle erschlagen, unter ihnen Graf Milo von Ammensleben, Gebhard von Querfurt, Berengar von Quenstedt, Walther von Arnstedt, Berthold von Achim und Hartung, der ältere Sohn Graf Adolfs von Schaumburg, sowie fünfzig Gefolgsleute, welche wahrscheinlich Bischof Otto von Halberstadt ins Feld geführt hat; Markgraf Albrecht der Bär und Graf Ludwig von Lohra werden gefangen. Lothar und die Seinen werden auf einer Anhöhe vom Heer Sobeslavs eingeschlossen, leisten aber mannhaft Widerstand. Darauf vermittelt Heinrich von Groitzsch, der mit Lothar gekommene Schwestersohn Sobeslavs, einen Waffenstillstand. Sobeslav bietet Genugtuung an, kommt demütig zu Füßen des Königs, leistet ihm Mannschaft und Treueid, empfängt von ihm die Lehnsfahne und damit die Herzogswürde und gibt die Gefangenen frei. Der König zieht in großer Trauer heim, die Leichen der vornehmeren Gefallenen mit sich führend. In: RI IV,1,1 n. 118, 1126 Februar 18, bei Kulm, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1126-02-18_1_0_4_1_1_118_118 (Abgerufen am 26.11.2023).
  12. Alfred Meiche: Die Burgen und vorgeschichtlichen Wohnstätten der Sächsischen Schweiz. Dresden 1907
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