Johann Friedrich von Wolfframsdorff

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Wappen der Adelsfamilie von Wolframsdorf, wie sie sich später schrieb

Graf Johann Friedrich von Wolfframsdorff (* 1674 in Mügeln; † 29. Juli 1712 in Dresden)[1] war ein Königlich Polnischer und Kurfürstlich Sächsischer Kammerherr, Legationsrat und Amtshauptmann zu Rochlitz. Wolfframsdorff war Herr auf Mügeln, Schladitz, Groß-Aga u.a. Rittergüter. Er starb als Gefangener und Autor einer Kritik an der Politik August dem Starken.

[Bearbeiten] Familie

Johann Friedrich von Wolfframsdorff entstammt dem alten vogtländisch-sächsischen Adelsgeschlecht derer von Wolfframsdorff mit dem Stammhaus Teichwolframsdorf am Krebsbach bei Neustadt an der Orla. Er war der Sohn von Hermann von Wolfframsdorff auf Mügeln (* 1630 in Mügeln; † 26. Februar 1703 ebenda), Kurfürstlich Sächsischer Oberkämmerer, Oberhofmarschall, Premierminister und Wirklicher Geheimer Rat im Dienst des sächsischen Kurfürsten Johann Georg II.. Seine Mutter war die Freiin Henrike Ida geb. von Burkersroda († 26. Januar 1684)[2], die Tochter des Barons Johann Friedrich von Burkersroda, Herr auf Markröhlitz und Sorntzig und dessen Frau Lucie Ölegard von Rantzau aus dem Hause Schmolde.[3][4] Sein Bruder, Johann George von Wolfframsdorff (* 12. September 1679; † 8. November 1710) war später Königlich Polnischer und Kurfürstlich Sächsischer Kammerherr sowie Domherr zu Merseburg.

Wolfframsdorff, der am 17. Januar 1707 selbst zum Kammerherrn befördert wurde, heiratete im November desgleichen Jahres die Comtesse Amalia Alexandrine von Limburg-Speckfeld (* 5. Juni 1689; † 2. April 1754). Da Wolfframsdorff wenig später aufgrund seines Buches verhaftet wurde und viereinhalb Jahre später in der Haft verstarb, hatte das Paar keine Nachkommen. Wolfframsdorff' Ehefrau Amalia heiratete nach dessen Tod den Grafen von Rechteren und gebar ihm 1714 einen Sohn.

Johann Friedrich von Wolfframsdorff wurde wie sein Bruder am 4. April 1708 vom deutschen Kaiser in den erblichen Reichsgrafenstand erhoben.

[Bearbeiten] "Portrait de la cour de Pologne et de Saxe" und die letzten Lebensjahre von Wolfframsdorff

Das Buch stellt das Hauptwerk von Johann Friedrich von Wolfframsdorff dar und wurde in den ersten Exemplaren in Leipzig ohne Nennung des Autors veröffentlicht. Es stellt eine Kritik an dem polnischen König und sächsischen Kurfürsten August dem Starken dar. Als bekannt wurde, wer von dem Autor angegriffen wurde, wurde für ein Exemplar bis zu 900 Dukaten geboten, für damalige Verhältnisse eine unvorstellbar hohe Summe an Geld. Im Dezember 1704 gelangte ein Exemplar des Buches in die Hände des sächsischen Kurfürsten.

Allerdings ließ August der Starke seinen Kammerherrn von Wolfframsdorf noch 1705 nicht in Ungnade fallen, da seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen war. Zwar war seit 1705 der ebenfalls als Mitautor gehandelte Leipziger Bürgermeister Franz Conrad Romanus in Haft, verweigerte aber in mehreren Verhören seine Aussage.[5] Als der Geheimer Rat und General der Kavallerie Graf Jakob Heinrich von Flemming zusammen mit dem von preußischen in sächsische Dienste übergetretenen Diplomaten, Freiherrn Ernst Christoph von Manteuffel an den König herantrat, das Buch untersuchen zu lassen und den (bis dahin noch nicht sicher entlarvten) Autor zu verurteilen, lehnte August der Starke das zu diesem Zeitpunkt noch ab. Lediglich eine öffentliche Verbrennung weiterer gedruckter Exemplare wollte er genehmigen.

Trotzdem erfolgte im Winter 1705/ 06 eine Untersuchung durch den Geheimen Rat Christoph Dietrich Bose, d.J., in dessen Folge Bose eine zweite Entgegnung des Werkes von Wolfframsdoff veröffentlichte, nach einer bereits 1704 erschienenen Rezension von Manteuffel auf Geheiß Flemmings. Der Bericht von Bose ging an August den Starken, der allerdings weiterhin an seinem Kammerherrn und Legationsrat festhielt. Trotzdem gab August der Starke am 14. April 1706 den Befehl:

Im Zuge dessen erließ der Leipziger Stadtrat am 23. April 1706 die Order, sämtliche Buchdrucker der Stadt zum „Portrait de la cour“ zu vernehmen. Bei einem drei Tage später, am 26. April stattfindenden Verhör des Leipziger Buchdruckers Johann Caspar Müller sagte dieser aus, dass er vor ungefähr drei Jahren von einem gewissen Herrn „von Rambsdorff“ etwas Französisches gedruckt habe, auf dessen Titelblatt Pologne gestanden habe. Als Müller am gleichen Abend noch einen eigenhändigen Brief von Wolfframsdorff dem Leipziger Rat übergab, der Buchsetzer Johann Andreas Zwinz Müllers Aussage bestätigte und schließlich Müller am 8. Mai noch einen halben Bogen eines Titelblattes dem Rat aushändigte, war Johann Friedrich von Wolfframsdorff als Hauptautor des Werkes entlarvt. Trotzdem ließ August der Starke Wollframsdorff noch in seinen Ämtern.

Der Friede von Altranstädt im Jahr 1706, in dessen Folge August der Starke kurzzeitig die polnische Königskrone verlor, außerdem auf einen großen Berg Schulden saß, stellte einen Wendepunkt auch in diesen Geschehnissen dar, da nunmehr Schuldige für die staatliche Misere gefunden werden mussten. Nun wurde die Untersuchung zum Buch vollends in die Wege geleitet und weitere Zeugen und Mitwisser verhört. Als sich der Verdacht gegen Wolfframsdorff erhärtete, ließ August der Starke am 20. Dezember 1707 auf den Rat des Geheimrats Bose den Befehl, Wolfframsdorff den Kammerdienerschlüssel abzunehmen und ihn zu verhaften. Anschließend wurde Wolfframsdorff auf Burg Stolpen gebracht, wo am 27. Dezember 1707 Obristlieutenant Martin von Frantzen, die Einlieferung des Gefangenen meldete. Gleichzeitig gab August der Starke den Befehl an den kaiserlichen Hofrat und Reichspfennigmeister Bose, falls eine zweite Auflage des Buches heraus kam, das Buch als Schmähschrift öffentlich zu verbrennnen. So wurde am 17. Januar 1708 unter großer öffentlicher Anteilnahme ein Exemplar des Buches des ehemaligen Freundes von Wolfframsdorff, Ludwig Hilmar von Streithorst öffentlich auf dem Dresdner Altmarkt verbrannt. Zu dieser Zeit durfte Wolfframsdorff in seiner Haft auf Stolpen noch Besuch empfangen und mit seinen Leuten korrespondieren. Sein Vermögen wurde jedoch unter die Oberaufsicht des Kammerkollegiums gestellt.

Die Untersuchungen gingen aber aufgrund unterschiedlicher Interessen nur schleppend voran, so dass am 1. Februar 1710 Graf von Flemming dem Kommandanten der Burg Stolpen die Order sandte, Wolfframsdorff zu entlassen und nach Hartha auf die Güter dessen Bruders zu schicken, wo Flemming ihm das Urteil des Königs eröffnen wollte. Wolfframsdorff blieb aber aufgrund einer Erkältung bis Ende Februar noch auf Stolpen, bevor er für kurze Zeit frei kam und nach Böhmen ging. Doch bereits am Abend des 25. März 1710 wurde Wolfframsdorff erneut verhaftet und nach Stolpen verbracht.

Im März 1711 verurteilte der Leipziger Schöffenstuhl Johann Friedrich von Wolfframsdorff in dessen Abwesenheit öffentliche Abbitte vor Gericht zu leisten, weiterhin zur ewigen Landesverweisung und zum Tragen der gesamten Gerichtskosten. Das Urteil wurde bis zum Abschluss des Prozesses um das Portrait de la cour de Pologne allerdings nicht vollstreckt. Am 5. April 1711 wurde Wolfframsdorff auf die Festung Königstein in eine verschärfte Haft gebracht, wo er bereits am 15. Mai sein zweites Verhör über sich ergehen musste. Bereits im Juni 1711 hatten sich nach einer Klage, die vom sächsischen Kurfürsten selbst über das Kammerkollegium im Leipziger Rat angestrengt wurde, die Leipziger Schöffen erklärt, dass Wolfframsdorff alle seine Lehen verlieren würde, könnte er seine Unschuld im gegen ihn gerichteten Prozess nicht beweisen. Am 3. September 1711 schrieb Wolfframsdorff der Untersuchungskommission auf Festung Königstein: „Gott wird es richten und den General Flemming bestrafen, der hinter der gantzen Teuffeley gesteckt hat…“

Am 8. April 1712 bekannte sich Wolfframsdorff als Verfasser des „Portrait de la cour de Saxe“ und bekräftigte am 24. April, dass er sich seiner Verantwortung stellen werde. Im Juli 1712 wurde Wolfframsdorff seine lange Gefangenschaft mit Entbehrungen und Folter zum Verhängnis, indem er schwer erkrankte. Am 18. Juli brachte man ihn auf die Festung Sonnenstein, wo er den sächsischen Kurfürsten um einen Arzt bat. August der Starke schickte ihm seinen Leibarzt Troppanniger.

Johann Friedrich von Wolfframsdorff wurde aufgrund eines Gnadengesuchs und seiner angeschlagenen Gesundheit am 26. Juli 1712 noch nach Dresden gebracht, wo er drei Tage später abends 22 Uhr verstarb. Seine Schwester, die verwitwete Hofrätin Ida Lucia von Schleinitz geb. Wolfframsdorff ließ den Leichnam von Johann Friedrich nach Mügeln schaffen, wo er in aller Stille begraben wurde. Ab dem 12. August 1712 begann ein größerer Erbschaftsstreit innerhalb der Familie Wolfframsdorff um die Besitztümer von Johann Friedrich.

[Bearbeiten] Quellen

  1. Neues Archiv für sächsische Geschichte und Alterthumskunde, Dr. Hubert Ermisch, 22. Band, Dresden, 1901, S. 368
  2. Leichenpredigt auf Henrike Ida von Wolfframsdorf auf Google Books
  3. Henrike Ida von Wolfframsdorff auf CERL Thesaurus
  4. Hermann von Wolfframsdorff auf www.mytrees.com
  5. Romanus wurde später wie Johann Friedrich von Wolfframsdorff auf die Festung Königstein verbracht, wo er 40 Jahre lang ohne eine gerichtliche Verurteilung einsaß und dort auch starb. S.a. Die Sächsische Bastille auf ww.zeit.de

[Bearbeiten] Weblinks

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