Protonotarius
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Ein Protonotarius (altgriechisch πρωτονοτάριος protonotarios = 'erster Schreiber', eingedeutscht Protonotar) war der Leiter einer Kanzlei.
Neben der Ausfertigung von Urkunden oblag dem Protonotarius auch die Leitung der Verwaltung mit zum Teil eigenen Entscheidungen.
Aus dem Protonotarius entwickelte sich der Kanzler (cancellarius) mit weitaus ausgedehnteren Entscheidungs- und Handlungsbefugnissen.
Der Begriff des Landschreibers ist für die Mark Meißen und das Kurfürstentum Sachsen nicht gebräuchlich, allerdings für das benachbarte Böhmen, wo bis 1745 der Leiter für die Verwaltung der königlichen Finanzen so bezeichnet wurde.
[Bearbeiten] Protonotarius für die Mark Meißen
Dieser war auch für Dresden mit zuständig und arbeitete zum Teil auch dort.
- Magister Christoph, ab 1245 Notar und ab 1250 Protonotarius des Markgrafen von Meißen, Heinrich dem Erlauchten