Kurfürstentum Sachsen

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Das Kurfürstentum Sachsen war das Territorium des Kurfürsten von Sachsen und schon zur Zeit der Einrichtung der sieben Kurfürstentümer (vier weltliche und drei geistliche) im Jahre 1356 durch die Goldene Bulle erheblich vom alten Herzogtum Sachsen verschieden.

Das Herzogtum Sachsen stellte ab der Königswahl von 919 mit Heinrich I. (dem Vogeler) das ostfränkische/deutsche Königtum. Noch bei der Königswahl 1002 mußte der neugewählte König Heinrich II. nach einem Abkommen in Merseburg am 28. Juli die Rechte der Sachsen am deutschen Königtum anerkennen. Heinrich II. war Ottone nur der Abstammung nach, als Sohn des Bayernherzogs Heinrich des Zänkers aber Angehöriger des bayerischen Volkes.

Durch die 1095 erstmals belegte Electio per compromissum wurden je 10 Wahlmännern aus den Provinzen Bayern, Schwaben, Franken und auch aus Sachsen mit der Einigung auf einen Kandidaten beauftragt. Diese Bestimmung war jedoch äußerst fragil. So mußte bei der Königswahl Ende August 1125 in Mainz der Mainzer Erzbischof Adalbert I. die Tore der Stadt versperren, um die Mainzer Stadtbevölkerung an einer rechtsgültigen Akklamation des Sachsenherzogs Lothars und gleichzeitig die bayerischen Fürsten am Verlassen der Wahlversammlung zu hindern. Erst der anwesende päpstliche Legat konnte kraft seiner geistlichen Autorität für Ruhe sorgen und die Wahlversammlung fortsetzen.

Schließlich wurde sich 1356 mit der Goldenen Bulle auf sieben Kurfürsten geeinigt, zu denen auch der Herzog von Sachsen gehörte. Das engere Kursachsen lag zu diesem Zeitpunkt infolge der Ächtung des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen im Jahre 1180 bereits um Wittenberg an der Elbe und dadurch gänzlich außerhalb des ehemaligen Stammesherzogtums Sachsen. Zu den Kurfürsten gehörten außerdem der Erzbischof von Trier, der Erzbischof von Köln und der Erzbischof von Mainz als geistliche Fürsten sowie der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein und der Markgraf von Brandenburg als weltliche Fürsten.

Diese Regelung hatte bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Jahre 1806 Bestand. Es kamen lediglich infolge von Machtverschiebungen noch einige Kurfürsten hinzu, so 1623 der Herzog von Bayern und 1692 mit dem Herzog zu Braunschweig und Lüneburg der Herrscher über große Teile des ehemaligen Stammesherzogtums Sachsen, Kurfürstentum Hannover genannt, welches ab 1714 auch den englischen König stellte. Noch 1803 erhielt der Landgraf von Hessen-Kassel kurz vor Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation die Kurwürde über sein dann Kurhessen genanntes Land verliehen, während Napoleon die vormalige Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum Hessen erhob.

Siehe auch: Artikel Kurfürstentum Sachsen in der deutschen Wikipedia.

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