Ferdinand von Weber

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Wappen der briefadeligen Familie von Wagner von 1829

Ferdinand Weber, ab 1829 Ferdinand von Weber (* 25. Februar 1807 in Dresden; † 1. August 1880 ebenda) war ein deutscher Jurist und Beamter, u.a. als Ministerialrat, zuletzt im Rang und mit Titel eines königlich-sächsischen Geheimen Regierungsrates.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Familie

Ferdinand von Weber entstammte der briefadeligen Juristenfamilie von Weber, die mit dem Adelsdiplom vom 24. November 1829 mit seinem Vater, Dr. jur. Carl Gottlieb Weber, königlich-sächsischer Vizeappellations-Gerichtspräsident in den erblichen Adelstand erhoben wurde. Die Vorfahren väterlicherseits stammten aus St. Kilian in Thüringen. Von Webers Großeltern väterlicherseits waren der Magister und Aktuar am Leipziger Universitätsgericht, Christian Heinrich Gottlieb Weber (17271798) und dessen Ehefrau Florentine Elisabeth geb. Stirmer (17361820).[1]

Ferdinand von Weber war der zweitälteste Sohn des Juristen, königlich-sächsischen Wirklichen Geheimen Rates und Präsidenten des sächsischen Oberkonsistorialgerichtes, Carl Gottlieb von Weber (* 28. August 1773 in Leipzig; † 25. Juli 1849 in Zöschau bei Oschatz) aus dessen erster Ehe mit Luise Henriette geb. Kapp (17841817). Von Webers Vater gilt als der Verfasser des sächsischen Kirchenrechts. Von Weber hatte noch vier Geschwister sowie sechs Halbgeschwister aus der zweiten Ehe seines Vaters mit Emma geb. Fleischmann († 1847), u.a.:

Ferdinand von Weber starb unverheiratet.

[Bearbeiten] Leben und Wirken

Ferdinand von Weber studierte Rechts- und Verwaltungswissenschaften und ist erstmals 1831 im Dresdner Adressbuch als Finanzassessor verzeichnet. Er wohnte anfangs in Dresden in der Pirnaischen Vorstadt, im dortigen Haus 53A in der Johannisgasse.[2] Ein Jahr später ist er als Candidat der Rechte (Cand. jur.),[3] 1833 als Assessor bei der königlichen Landesdirektion aufgeführt.[4] In dieser Funktion blieb er bis 1835 in Dresden.

Noch im gleichen Jahr wurde von Weber als Regierungsreferendar zur königlichen Kreisdirektion unter der Leitung des damaligen Regierungsbevollmächtigten und späteren sächsischen Minister Johann Paul von Falkenstein nach Leipzig versetzt. In der Messestadt wohnte er im Haus 242 in der dortigen Fleischergasse.[5] der späteren kleinen Fleischergasse 21. Als Referendar ist er auch im Staatshandbuch des Königreiches Sachsen von 1837 verzeichnet.[6] 1840 erhielt von Weber in der Leipziger Kreisdirektion den Rang eines Supernumerar-Regierungsrates. Als solcher war er der Stellvertreter des Regierungsrates Carl Friedrich Günther Edler von der Planitz, als Kommissar der Meß-Verwaltungs-Deputation.[7]

1843 kehrte von Weber zurück nach Dresden, wo er vom sächsischen König Friedrich August II. zum Ministerialrat im Ministerium des Innern, wiederum unter seinem bisherigen Vorgesetzten, dem Innenminister Johann Paul von Falkenstein, berufen wurde.[8] Von Weber ist ab 1844 wieder im Adressbuch verzeichnet, diesmal bereits im Rang eines königlich-sächsischen Regierungsrates. Zu dieser Zeit zog er in die Augustusstraße 6.[9] 1845 zog er in die Innere Pirnaische Gasse 12.[10] Dort blieb er bis 1847. Danach wurde er im gleichen Jahr nochmals als Regierungsrat zur Kreisdirektion nach Leipzig versetzt.[11]

1849 kehrte von Weber erneut nach Dresden zurück, in die Lüttichaustraße 6, ab 1850 im Rang und mit Titel eines königlich-sächsischen Geheimen Regierungsrates in der königlichen Kreisdirektion Dresden.[12][13] Hier wurde er u.a. zur Kirchen- und Schuldeputation bestimmt.[14] Diese Ämter übte er bis zum Schluss seiner Amtszeit in der Kreisdirektion aus. 1856 wurde von Weber zum zweiten Rat der Kreisdirektion nach dem damaligen Kreisdirektor Heinrich Ferdinand Müller sowie dem ersten Rat Hans Ludwig von Oppell ernannt. In dieser Funktion blieb er bis 1874, auch unter dem späteren Kreisdirektor Eduard von Könneritz.

Im gleichen Jahr entsprach der sächsische König Albert dem Gesuch von Weber, unter Fortzahlung der gesetzlichen Pension und unter Beibehaltung des Titels als Geheimer Rgeierungsrat a.D. (außer Dienst) in den Ruhestand gehen zu dürfen. Für seine Verdienste erhielt von Weber mit dem Komturkreuz des königlich-sächsischen Verdienstordens einen der höchsten Orden des Königreiches Sachsen.[15]

[Bearbeiten] Auszeichnungen (Auswahl)

[Bearbeiten] Quellen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Till von Egidy: Die Vorfahren der Familien von Egidy und von Koppenfels, Ahnenliste für die Brüder Holm, Hans und Max von Egidy in: Studien zur Kultur und Geschichte - Band 2, Herausgeber: Lars-Arne Dannenberg und Matthias Donath, Verlag Zentrum für Kultur//Geschichte, Niederjahna 2016, S. 170
  2. Dresdner Adress-Kalender 1831, S. 287, SLUB
  3. Dresdner Adress-Kalender 1832, S. 273, SLUB
  4. Dresdner Adress-Kalender 1833, S. 282, SLUB
  5. Leipziger Adreß-Buch 1836, S. 13, SLUB
  6. Staatshandbuch des Königreiches Sachsen 1837, Digitalisat, S. 340, SLUB
  7. Leipziger Adreß-Buch 1841, S. 13 und 24, SLUB
  8. Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1845, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek München, S. 193
  9. Dresdner Adress-Kalender 1844, S. 309, SLUB
  10. Dresdner Adress-Kalender 1846, S. 258, SLUB
  11. Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1847, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek München, S. 196
  12. Adressbuch Dresden 1850, S. 332, SLUB
  13. Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1850, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek München, S. 196
  14. Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1857, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek München, S. 267
  15. Adressbuch Dresden 1875, S. 409, SLUB
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