Arnoldische Buchhandlung

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Die Arnoldische Buchhandlung um 1860

Die Arnoldische Buchhandlung war eine bedeutende Dresdner Verlagsbuchhandlung und in der Webergasse 2 (später Nr. 39) ansässig. Bei Arnold wurde unter anderem das erste Mal die „Göttliche Komödie“ in der Übersetzung von König Johann von Sachsen (Pseudonym "Philaletes") verlegt.

Johann Christoph Arnold (17631847) hatte sein Unternehmen 1790 zunächst in Schneeberg gegründet. Obwohl Arnold schon Jahre zuvor in die Stadt gekommen war, konnte er sein Dresdner Geschäft erst 1803 offiziell eröffnen, nachdem er als Teilhaber in die Nachfolge der Richterschen Buchhandlung eingestiegen war.[1] 1825 öffnete eine Verlagsfiliale in Leipzig.

Nach Arnolds Tod führten sein Patenkind Robert Reimann und sein ehemaliger Lehrling Julius Leubner die Geschäfte weiter, die dafür auch ihre Namen zu Robert Reimann-Arnold bzw. Julius Arnold änderten. Nach Reimanns Tod wurden die verschiedenen Filialen von Buchhandlung und Verlag in Dresden bzw. Leipzig aufgeteilt. Julius Arnold verkaufte die Buchhandlung in Dresden 1878 an Hugo Siegismund Colditz.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Handlungsnachrichten. Nachdem das ehedem dem D. Richter ertheilt gewesene gnaedigste Privilegium einer Buch= und Kunsthandlung allhier anderweit gnaedigst confirmiret, und von den nunmehrigen Besitzern dieses Privilegii, eine Societaetshandlung unter der Firma: Arnoldische Buch= und Kunsthandlung zu Dresden errichtet worden, und einstweilen in einem Gewoelbe am Altenmarkte im goldnen Ringe gefuehrt werden soll, so wird solches einem verehrlichen Publiko hiermit ergebenst bekannt gemacht. Gedachte Buch= und Kunsthandlung wird es sich zur Pflicht machen, von den neuesten in= und auslaendischen Schriften, Musikalien und Landkarten stets ein vollstaendiges Sortimentlager zu fuehren, alle andere Bestellungen aber, besonders auf franzoesische Schriften so geschwind als moeglich zu besorgen, und bei allen die billigsten Preiße zu stellen. Wir bitten daher alle Bibliothekbesitzer und Buecherfreunde um ihr guetiges Zutrauen und versichern bei betraechtlichen Bestellungen alle billige Vortheile welche von soliden Buchhandlungen zu erlangen sind. Auch hoffen wir, daß Privatpersonen welchen das Geschaeft des Buchhandels nicht gestattet ist, sich hinfuehro auch nicht mehr damit befassen werden, weil wir sonst genoethiget seyn wuerden, das dieser Buchhandlung nach dem gnaedigst confirmirten Privilegio zustehende Jus prohibendi durch obrigkeitliche Huelfe anwendbar zu machen. Dresden, am 28. Dec. 1803. Aus: Dresdner Anzeigen. 1tes Stueck. Montags den 2. Januar 1804. In: Dresdner politische und merkantilische Anzeigen nebst gemeinnuetzigen Beitraegen fuer Vaterlandsfreunde, Paedagogen, Kaufleute, Kuenstler und Oekonomen. 1804. Zweiter Jahrgang. Erster Band. Monat Jenner bis Juni. Im Churf. Saechs. priv. Adreßcomptoir.
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