Andreas von Wagner

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Andreas von Wagner, geboren als Andreas Wagner (* 17. August 1727 in Leipzig; † 3. März 1805 in Dresden)[1] war ein kurfürstlich-sächsischer Beamter, zuletzt im Rang und mit Titel eines kursächsischen Geheimen Rates und Geheimen Finanzrates.

[Bearbeiten] Familie

Andreas Wagner entstammte der sächsischen Beamten- und Juristenfamilie Wagner, die über mehrere Generationen in und um Leipzig wirkte. Die Familie Wagner stammte ursprünglich aus Merseburg, wo sie anfangs als Handwerker und Priester wirkten. Wagners Großeltern waren der Theologe und Priester Thomas Wagner (16331705), Quintus der Nikolaischule in Leipzig, 1664 Pfarrer in Schladebach, ab 1671 in Weßmar im Merseburgischen Land sowie dessen Ehefrau Maria geb. Petermann († 1688), Tochter des Diakons zu Delitzsch Andreas Petermann.[2]

Wagner war der Sohn des kursächsischen Kommissionsrates und Leipziger Kreisamtmannes Dr. jur. Thomas Wagner (* 7. November 1669 in Schladebach bei Merseburg; † 7. Februar 1737 in Leipzig)[3]und dessen dritter, 1724 geheirateter Ehefrau Christiana Sophia geb. Baudiß (* 18. Januar 1694 in Leipzig; † 23. März 1744 ebenda). Wagners Vater studierte in Leipzig, wurde 1697 zuerst Steuerrevisor, 1704 dann Wirklicher Kreisamtmann des Leipziger Kreises und 1714 von August dem Starken zum königlich-polnischen und kurfürstlich-sächsischen Kommissionsrat ernannt.[4] Er war außerdem Rittergutsbesitzer auf Leutzsch und Zweinaundorf.

Wappen der Freiherren von Wagner

Andreas Wagner ist der Stammherr der Adelsfamilie und der späteren Freiherrenfamilie von Wagner in Sachsen. Er hatte u.a. eine Schwester:

Wagners Onkel war der Zwillingsbruder seines Vaters, Andreas Wagner (16691740), Doktor beider Rechte, königlich-polnischer und kurfürstlich-sächsischer Hofrat, Direktor und Senior des Leipziger Konsistoriums und Schöffenstuhls. Dessen Kinder, Wagners Cousins:

Andreas Wagner heiratete Christiane Auguste geb. Vater, Tochter des Nachfolgers seines Vaters im Amt, Johann Andreas Vater aus Altenburg, Wirklicher Kreisamtmannes (seit 1737) und königlich-polnischer und kurfürstlich-sächsischer Kommissionsrat (ab 1742) im Leipziger Kreis. Das Paar hatte drei Söhne:

[Bearbeiten] Leben und Wirken

Andreas Wagner studierte ab 1746 zuerst an der Universität in Leipzig Philosophie. 1749 erhielt er dort den Titel eines Magisters, wechselte an die Universität nach Göttingen, wo er Rechtswissenschaften studierte und ging anschließend für einige Zeit als Vizeaktuar in das sächsische Herzogtum Sachsen-Weißenfels, wo er sich in praktischen Rechtsangelegenheiten übte. 1752 kehrte er nach Leipzig zurück, wo er an der Universität zum zweiten Mal disputierte und zum "Doktor beyder Rechte" (weltliches und kanonisches Recht) promovierte.

Zuerst wurde er Adjunkt und damit Stellvertreter seines Vaters im Amt des Leipziger Kreisamtmannes. Im Alter von 29 Jahren wurde er - als sein Vater pensioniert wurde - 1753 zum Nachfolger und damit selbst zum Wirklichen Kreisamtmann in Leipzig ernannt. 1754 erhielt er vom sächsischen Kurfürsten Friedrich August II. den Titel eines kursächsischen Kommissionsrates. In dieser Zeit pflegte Wagner auch eine enge Freundschaft zu dem deutschen Dichter und Aufklärer Christian Fürchtegott Gellert und hielt weiterhin engen Kontakt zu Studenten der Universität Leipzig.

1763 kam Wagner als kursächsischer Kammer- und Bergrat nach Dresden, nachdem bereits zwei Jahre zuvor seine Tochter hier geboren wurde. Bereits ein Jahr später, 1764 wurde er Mitglied der Landesökonomiemanufaktur- und Kommerzien-Deputation, 1770 der Deputation zur Anlegung neuer Zucht- und Arbeitshäuser, 1780 der Kommission zur Verwaltung der allgemeinen Armen-, Waisen- und Zuchthäuser sowie der Oberrechnungsdeputation. Seit 1775 verwaltete Wagner praktisch die komplette Bearbeitung aller Bergrechtssachen im Kurfürstentum Sachsen. 1782 überstand Wagner eine schwere Krankheit und wurde anschließend, ab 1783 in das aus der bisherigen Generalhauptkasse und dem Kammer- und Bergkollegium neu errichtete kursächsische Finanzkollegium berufen. Gleichzeitig trat Wagner aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit aus der Landesökonomie-, der Manufaktur- und der Kommerzien-Deputation aus.

Der sächsische Kurfürst Friedrich August der Gerechte erhob Wagner für dessen Verdienste im Kurfürstentum Sachsen am 25. September 1790 während des kursächsischen Reichsvikariats in den erblichen Reichsadelsstand. 1792 wurde von Wagner zudem in die neue sächsische Gesetzeskommission berufen. Ende der 1790er Jahre wohnte von Wagner in Dresden in der Seevorstadt, am Festungsgraben A im Haus Nummer 14,[8] das 1797 den Erben der Familie Sahr mit dem kursächsischen Hofrat Benjamin Leopold Sahr gehörte und wo auch ein Teil von der Adelsfamilie von Manteuffel bewohnt wurde.[9] 1800 erhielt von Wagner vom Kurfürsten den Rang und den Titel eines kursächsischen Geheimen Rates und war zuletzt als Chef der Armen-Versorgungs-Kommission auch verantwortlich für Bedürftigte.

Wagner veröffentlichte eine Reihe von akademischen Schriften.

[Bearbeiten] Quellen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Neue Leipziger Literaturzeitung, Bände 1-2, Leipzig 1805, Digitalisat auf Google Books, S. 603: Todesfälle
  2. Deutsches Geschlechterbuch(Genealogishes Handbuch Burgerlicher Familien), Band 180, 1979, Snippet-Ansicht auf Google Books
  3. Christoph Weidlichs, Rechts-Consulentens zu Halle Biographische Nachrichten von den jetztlebenden Rechts-Gelehrten in Teutschland, Halle 1781, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek, S. 444f.
  4. Heinrich Engelbert Schwartze: Historische Nachlese zu denen Geschichten der Stadt Leipzig, ..., Leipzig 1744, Digitalisat auf Google Books, S. 45
  5. Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Band 52, Leipzig und Halle 1747, Digitalisat auf Google Books, S. 639ff.
  6. Christian F. Gellerts Briefwechsel, Band II, 1756-1759, De Gruyter-Verlag Berlin und New York 1987, Leseprobe auf Google Books, S. 394, 403
  7. Johann Gottlieb August Kläbe: Neuestes gelehrtes Dresden oder Nachrichten..., Digitalisat auf Google Books, S. 176
  8. Dresden zur zweckmäßigen Kenntniß seiner Häuser... 1799, S. 502, SLUB
  9. Dresden zur zweckmäßigen Kenntniß seiner Häuser... 1797, S. 357, SLUB

[Bearbeiten] Weblinks

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