Der Drache in Cotta bei Dresden
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Der Drache in Cotta bei Dresden ist eine Sage aus dem Jahr 1714, die u. a. von Johann Georg Theodor Grässe in seinem "Sagenschatz des Königreichs Sachsen" aufgezeichnet wurde:
"[127] 146) Der Drache in Cotta bei Dresden."
"S. v. Weber. Bd. II. S. 395."
"Im Jahre 1714 ist das Ehepaar Kirsten zu Cotta bei Dresden in Anklagestand gesetzt worden, weil sie den Drachen hätten, den Viele bei ihnen aus- und einfliegen gesehen, das Vieh behexten, so daß keine Butter gemacht werden konnte u. s. w.; allein unter dem 5. Novbr. wurden sie freigesprochen."
Zitiert nach: Johann Georg Theodor Grässe: "Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen", Zweite verbesserte und vermehrte Auflage, Verlag Schönfeld, Dresden 1874, Band 1. S. 127.