Weichbild

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Das Weichbild (lat. vicus) der Stadt Dresden wurde durch die Stadtgerichtsgrenzen festgelegt.

Im Jahr 1501 ließ der Rat der Stadt seine Stadtgerichtsgrenzen neu verrainen und nummerierte Weichbildsteine aufstellen.[1][2]

Durch kurfürstlichen Befehl vom 18. August 1550 musste die Weichbildgrenze Dresdens neu festgestellt werden, da es vermehrt zu Konflikten mit den umliegenden Dörfern gekommen war.

Erst 1554 war die endgültige Aufstellung der etwa 100 Weichbildsteine (80 um Dresden, 20 um die Neustadt) erfolgt und damit die Stadtgrenze festgelegt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. Martin Bernhard Lindau: Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. verbesserte Auflage, Dresden 1885 (SLUB Digitalisat)
  2. Arno Scheer: Dresden-Johannstadt. Die Welt vor dem Ziegelschlag. Geschichtliche Wanderfahrten Nr. 3, hrsg. von Artur Brabant. Dresden 1930., S. 3
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