Gottschalk der Sachse
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[Bearbeiten] Gottschalk in Nisan
In den frühen 840er Jahren hielt sich der "monachus gyrovagus"[1] (wandernde Mönch) Gottschalk der Sachse mit seinem mitreitenden "filiolus Gottesscalcus" (Patenkind Gottschalks) bei Dietbald in Nisan (dem Dresdner Elbtalkessel) auf, um von seinem Freund und Verteidiger in die Slawenmission eingewiesen zu werden.[2] Gottschalk der Sachse missionierte anschließend in Italien und auf dem Balkan bis hin nach Bulgarien - mehr als zwanzig Jahre vor der "Taufe Bulgariens" durch Knjas Boris I. getauft Michail (nach dem damaligen byzantinischen Kaiser Michael III.) im Jahr 864.
Der in den frühen 840er Jahren knapp vierzigjährige Gottschalk der Sachse vertrat als Gegenleistung in dieser Zeit den etwa 65-jährigen Dietbald als Priester, während sein Patenkind die Oswald-Kapelle in Bresnice (Briesnitz) reparierte und renovierte. Diese Holzkirche war zu diesem Zeitpunkt bereits etwa 30 Jahre alt und pflegebedürftig geworden.
Der "filiolus" des Gottschalk säuberte in dieser Zeit den bereits eingewachsenen Amandus-Stein und befreite ihn von Buschwerk. Dieser mit einem Kreuz versehene Stein war damals gut 200 Jahre alt. Er ist möglichwerweise nach 1017 als Grabplatte in der ersten Steinkirche von Bresnice nachverwendet worden.
[Bearbeiten] Leben des Gottschalk
[Bearbeiten] Abstammung
Gottschalk der Sachse (auch Gottschalk von Orbais oder Godescalcus) entstammte als Sohn des Grafen Berno einem altsächsischen Adelsgeschlecht und wurde von seinen Eltern dem Benediktiner-Kloster Fulda als Oblatus übergeben, wobei auch sein Erbteil in die Obhut des Klosters kam. Vieles spricht dafür, dass Gottschalk auch zwei Jahre im Kloster Reichenau zubrachte und sich dort u. a. mit Walahfrid anfreundete.
[Bearbeiten] 820er Jahre: Verweigerung des Ordensgelübdes
Godescalcus weigerte sich in den 820er Jahren, das Ordensgelübde (den Profess) abzulegen. Er nahm für sich als freier Sachse in Anspruch, selbst über sein Schicksal zu entscheiden, und wollte das Kloster verlassen. Damit bestritt er die Rechtmäßigkeit seines Status als oblatus, obwohl der Brauch, Kinder ungefragt in die Obhut von Klöstern zu geben, damals und weit bis in das 12. Jahrhundert hinein üblich war. Gottschalk verlangte zudem, dass ihm sein Erbteil zurückerstattet werde, und wurde dabei von seinen Verwandten unterstützt. Sein damaliger Abt und Lehrer (H)Rabanus Maurus weigerte sich jedoch, diesem Ansinnen nachzugeben. Daraufhin appellierte Gottschalk 829 an die Synode von Mainz. Diese entschied in seinem Sinne. Hrabanus vollzog jedoch eine Zwangsprofess und hielt Gottschalk im Kloster fest.
Gottschalk rief daraufhin eine weitere Synode und auch den König an. Wegen der dürftigen Quellenlage gibt es in der Forschung keine allgemein akzeptierte Ansicht darüber, wie endgültig über sein Schicksal entschieden worden ist. Kurt Flasch und andere Experten vertreten die Ansicht, man habe letztlich doch Hraban rechtgegeben und Gottschalk lediglich gestattet, das Kloster zu wechseln. Dagegen vertritt etwa Gangolf Schrimpf die These, es sei auch möglich, dass Gottschalk tatsächlich vom erzwungenen Gelübde entbunden wurde und möglicherweise sogar einige Zeit als Laie außerhalb der Klostermauern gelebt habe.
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ Synodalschreiben von Hrabanus Maurus von Mainz an Hinkmar von Reims aus dem Jahr 848.
- ↑ Sorbisch-orthodoxer Prolog zu Gottschalk den Sachsen.