Burggraftum Meißen

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Wappen des Burggraftums Meißen

Das Burggraftum Meißen entstand wohl gleichzeitig mit der Stadt Meißen. Genauer nachweisbar ist es seit 1068. Die Burggrafen waren Beamte im Auftrag des Königs. Sie vertraten dessen Machtanspruch gegenüber den Markgrafen und den Bischöfen. Auf dem Burgberg in Meißen residierten die drei Gewalten unmittelbar benachbart. Das Wappen der Burggrafen war ein schwarzes Andreaskreuz in einem goldenen Feld.

Der erste namentlich bekannte oder wahrscheinlich vom Kaiser Otto I. eingesetzte Burggraf von Meißen war Rikdag. Ihm folgte Friedrich I. von Wettin. Hermann von Sterker-Wolfeswach als der erste Burggraf aus dem Geschlecht der Meinheringer gründete 1149 das Kloster Mönchröden (Rödental) bei Coburg.

Erblich wurde die Würde des Burggrafen erst ums Jahr 1200 in der Person Meinher I. von Werben, welcher auch die Grafschaft Hartenstein besaß und auf seinen älteren Sohn Meinher II., den Stifter des Klosters Grünhain, vererbte. Nachdem dessen Nachkommen neben anderen Besitzungen die Herrschaften Frauenstein (1329), Lichtenwalde (1336) und Purschenstein mit Sayda (1350) erworben hatten, bildeten sich um 1381 zwei Meißner Burggrafenlinien, die von Meinher V. gestiftete ältere oder Hartensteiner, welche weiterhin auf dem Schloss Hartenstein residierte, und die von Meinhers Bruder Berthold I. gestiftete jüngere oder Frauensteiner, welche aber schon mit des Stifters Sohn, Meinher VI., um 1401 wieder erlosch.

Burggraf Heinrich I. von Hartenstein erlangte Reichsfürstenrang. 1417 verkaufte er die Grafschaft Hartenstein an die von Schönburg. Mit seinem Sohn Heinrich II. von Hartenstein, der in Aussig gegen die Hussiten fiel, erlosch 1426 auch die ältere Burggrafenlinie. Kaiser Sigmund belehnte mit dem Burggraftum Meißen sowie dem Titel eines Grafen zu Hartenstein seinen Reichshofrichter Heinrich von Plauen. Kurfürst Friedrich der Streitbare behielt die markgräflichen Lehen. Sein Sohn Friedrich der Sanftmütige nötigte Heinrich 1440 sogar, mit Vorbehalt des Titels und der Würde, auf die Burggrafschaft Meißens zu Gunsten Sachsens wieder zu verzichten, nachdem schon 1439 das Kurhaus die Anwartschaft darauf vom Kaiser erhalten hatte. Kurfürst Moritz schloss 1546 mit der Burggrafenfamilie einen Vertrag, infolgedessen, als Heinrich der Jüngere von Plauen 1572 ohne männliche Erben starb, das Burggraftum erlosch.

[Bearbeiten] Burggrafen von Meißen

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