Johann Georg Reuther

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1795 klagte der Scharfrichter Adam Friedrich Schmidt aus Dresden gegen Johann Georg Reuther (auch Johann Georg Reutter), Obertierarzt und Lehrer an der Churfürstlichen Thier-Arzney-Schule in Dresden, wegen Vorenthaltung von ihm zustehenden Pferdekadavern.[1] Reuther fühlte sich von Schmidt in dieser Auseinandersetzung persönlich herabgesetzt, weil er vom Scharfrichter als einfacher "Roß-Arzt" bezeichnet worden war.[2] Dieser Streit zog sich bin das Jahr 1812. Im Namen von Friedrich August I. (ab 1806 König von Sachsen) wurden Johann Georg Reuther und sein Bruder Gottlob Sigismund Reuther,[3] ebenfalls Professor an der Tierarzneischule, dazu verpflichtet, dem Scharfrichter auch weiterhin jegliche Tierkadaver zur Verwertung zu übergeben, es sei denn, dass diese als Fraß für die Hunde im Jägerhof oder für die Füchse in der Dresdner Heide bestimmt seien.


[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Sächsisches Staatsarchiv, 10047 Amt Dresden, Nr. 4239
  2. Sächsisches Staatsarchiv, 10047 Amt Dresden, Nr. 4239, hier fol. 2r und 5r
  3. Sächsisches Staatsarchiv, 10684 Stadt Dresden, Stadtgericht, Lit. R, No. 525 (Nachlass Reuthers)
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