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[Bearbeiten] Lizenz und schwarzer Balken

Zum einen habe ich die Lizenz geändert, solch ein altes Bild kann niemals eine CC-Lizenz haben! Allerdings passt der Text der Vorlage:PD hier nicht so ganz, eine neue Vorlage PD-alt wäre gut, so wie hier: http://ka.stadtwiki.net/Vorlage%3APD-alt

Zum anderen dürft ihr den schwarzen Balken wegschneiden, das ist Copyfraud. Das Wasserzeichen könnte auch weg, aber das geht ja nicht so einfach. Tipp: Wenn ihr das Bild woanders ohne Wasserzeichen findet, einfach überschreiben. Grüße aus Karlsruhe! --Beate 22:46, 31. Mai 2011 (CEST)

Dazu bedarf es einer separaten Antwort: Ja, ein solch altes Bild hat keine künstlerischen Urheberrechte, zumal bei einer einfachen zweidimensionalen Kopie keine eigene Schöpfungshöhe zutrifft; ich halte es auch für sehr fragwürdig, wenn kommerzielle Webseiten (wie Antiquariate, Auktionshäuser etc.) ihren Webinhalt inkl. in Wirklichkeit gemeinfreier Bilder unter komplettes Copyright stellen, machen die aber. Nur: bei der Quelle standen genau diese Vorschriften wie von mir angewandt - nicht-kommerziell und unverändert. Meine Sicht: Für das Stadtwiki ist dies kein Problem. So schlimm stört der kleine schwarze Streifen wirklich nicht; wer ein besseres Bild findet - sehr gerne überspielen. Der Unterschied zwischen CC und PD betrifft praktisch nicht das Stadtwiki, sondern die Rechteweitergabe an Dritte. Ich sehe es als einfach überflüssig an, eine wenn auch sehr problematische Vorschrift ohne Not zu Gunsten Dritter zu umgehen. Dritte können dann immer auf das Stadtwiki verweisen; wir haben absolut nichts davon, außer im Zweifel Ärger. Und die Dritten könnten ja problemlos selbst das Bild - auf eigene Verantwortung - von der angegebenen Originalquelle holen. Die Formulierung "Das Wasserzeichen könnte auch weg, aber das geht ja nicht so einfach." halte ich aber für eine absolute Katastrophe. Im Grunde könnte man dies als Ermutigung zu technischen Experimenten interpretieren, das Wasserzeichen rauszumanipulieren, was im bewussten Fall m. E. ein Straftatbestand wäre. Wie gesagt: Alles ohne Not. In der Zeit, in der ich diese Diskussionsbeiträge gesdchrieben habe, hätte ich liebend gerne etwas Substanzielles beigetragen, was ich übrigens, denke ich, überproportional tue.--Three-2-one 09:51, 1. Juni 2011 (CEST)
Wenn ich mich auch noch einmischen dürfte ;) Ich habe im Spaßwiki Kamelopedia an langjährigen Diskussionen zu Bildrechten teilgenommen, und glaube daher, ein wenig hochgefährliches Halbwissen zu diesem Thema angesammelt zu haben. Meiner Meinung nach jedenfalls hat Beate da vollkommen recht, es ist kein Problem, den Balken zu entfernen, und auch das Entfernen des Wasserzeichens wäre kein "Strafttatbestand", zumal es sich eben um ein Werk von 1837 handelt, dessen zweidimensionale Kopie unter kein Urheberrecht seitens dieser Webseite fällt.
Punkt zwei wäre die Sache mit dem PD (public domain). Wenn man ganz genau ist, müsste man meines Wissens nach zwischen dem (amerikanischen bzw. in anderen Ländern gebräuchlichen) PD und der auch in Deutschland möglichen Gemeinfreiheit unterscheiden. Ist der Urheber eines Werkes, wie hier, über 70 Jahre tot, so ist das Bild nach deutschem Recht gemeinfrei. (vgl. wikipedia:Gemeinfreiheit) --Kronf 10:57, 1. Jun. 2011 (CEST)
nun ich denke, User Kronf weiß, dass es bei Bildern vielfach Diskussionen, Auslegungsmöglichkeiten gibt. Natürlich kann man so argumentieren, wenn das Wasserzeichen unberechtigt ist, kann man es auch entfernen. Meine Meinung ist aber wirklich: Warum sich so etwas aufladen? Es gibt Fälle, wo man gezwungen ist, eher inhaltsorientiert auszulegen. Ist hier wirklich nicht der Fall. Das Bild ist eh nur niedrig aufgelöst, jedwede Bearbeitung verbessert dies nicht gerade, und wenn man was Besseres findet, immer gerne. 70 Jahre dann gemeinfrei: Ich glaube, insofern mein Großvater vor 61 Jahren gestorben ist, habe ich dies nun wirklich genau im Blick. Nur ist es Usus, Kopien und daraus Bilder aus historischen Beständen unter Publikationsvorbehalte zu stellen, ja sogar noch Publikationsgebühren zu verlangen (habe ich auch schon bezahlen dürfen, bei öffentlichen sächsichen Einrichtungen, ich mache eben nicht nur Internet). Meine persönliche Meinung ist übrigens die von Kronf, nur: lohnt es sich, immer darauf zu bestehen, ohne jeden Nutzen? Wenn bei der Deutschen Fotothek ausdrücklich steht "Nicht-kommerziell", umgehe ich dies nicht systematisch, indem ich es regelmäßig abweichend PD stelle. Wie auch immer. Ich bleibe bei meiner restriktiven Art und Weise. Wer es anders macht, macht es halt auf eigene Verantwortung - wir sind inzwischen ein freies Land. Bilder von Auktionshäusern etc. lade ich nicht hoch, bei öffentlichen Archiven respektiere ich deren Angabe, egal ob ich es persönlich glaube. Ausnahmen fallen m. E. unter Zumutbarkeitsklauseln --Three-2-one 11:19, 1. Juni 2011 (CEST)
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