Volksaufstand 17. Juni 1953

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Sachsenwerk-Gebäude
Gedenktafel 17. Juni 1953 am Gebäude des Sachsenwerks
Straßenschild 17. Juni

Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 in DDR fand neben vielen anderen Städten auch in Dresden statt.

Am Vortag (16. Juni) gab es bereits Ausschreitungen in Berlin, unter Beteiligung von drei Betrieben, diese legten die Arbeit nieder. Am 17. Juni protestierten viele Mitarbeiter der VEB-Betriebe. Unter anderem auch die aus dem Sachsenwerk in Niedersedlitz standen die Betriebe Still. Wilhelm Rothaus eigentlich Antifaschist wurde zum Sprecher der Streikenden. Zehntausende gingen auf die Straße, versammelten sich auf dem Postplatz. Sie forderten freie Wahlen, den Rücktritt der Regierung und die Freilassung von allen politischen Gefangenen. Die Stadtparteileitung (SED) verhängte den Ausnahmezustand, die Sowjetarmee schlug den Aufstand mithilfe von Panzer nieder. Einer allgemeinen Verhaftungswelle folgte eine noch größere Fluchtwelle. Absprachen waren schwierig, da man kaum telefonieren konnte und Radio-Berichte schwiegen sich aus. Auf der Dresdner Vogelwiese wurden unter anderem die Luftdruckgewehre entwendet, um sich wehren zu können. Es fuhren kaum Straßenbahnen, es war ein Ausnahmezustand ausgerufen worden und eine Ausgangssperre ab 21:00 Uhr verhängt.

Im Jahr 2003 erfolgte in Niedersedlitz die Umbenennung der ehemalige Hennigsdorfer Straße in Straße des 17. Juni. Dies erfolgte im Angedenken an die Opfer unter den Mitarbeitern des Sachsenwerks. Diese Straße wurde ausgewählt, da 1953 im Sachsenwerk auf der Hennigsdorfer Straße eine Protestversammlung abgehalten und zur Demonstration aufgerufen wurde.

Ein Denkmal 17. Juni 1953 wurde am 17. Juni 2008 am Postplatz, 55 Jahre nach dem Volksaufstand in der DDR, als Mahnmal für die Opfer des Aufstandes feierlich enthüllt.

Inschrift auf der Gedenkplatte:

„Hier auf dem Postplatz demonstrierten am 17. Juni 1953 tausende Dresdnerinnen und Dresdner für Demokratie, freie Wahlen und gegen die Willkür der kommunistischen Diktatur. Nach der gewaltsamen Niederschlagung des Aufstandes wurden viele von ihnen inhaftiert und verurteilt.“

In der Bundesrepublik war der 17. Juni bis zur Wiedervereinigung 1990 ein gesetzlicher Feiertag.

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