Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte

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Die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte sind die parlametarischen Vertretungsorgane zur Mitbestimmung in den Dresdner Stadtteilen. Sie tagen monatlich in den Stadtbezirken und Ortschaftsämtern. Ihre Sitzungen sind öffentlich.

Bis zur Einführung der Ortschaftssatzung 2019 die Unterscheidung zwischen hießen die Stadtbezirksbeiräte noch Ortsbeiräte. Zudem hatte diese weniger Kompetenzen als ihr Pendant in den Ortschaften.

[Bearbeiten] Stadtbezirksbeiräte

Die Stadtbezirksbeiräte (ehem. Ortsbeiräte) sind die Bürgervertretungen in den zehn städtischen Stadtbezirken (ehem. Ortsamtsbereichen). Seit der Kommunalwahl 2019 werden sie direkt gewählt. Bis dahin wurden sie, im Gegensatz zu den Ortschaftsräten, vom Stadtrat nach der Stadtratswahl benannt. Dabei wurde zum jedem Mitglied auch ein Stellvertreter benannt. Ihre Zusammensetzung entsprach den Stimmanteilen der Fraktionen/Listen der Stadtratswahl im Ortsamtsbereich.

Sie sind dennoch formal lediglich Beiräte des Stadtrates – sie haben beratenden Charakter.

Die Stadtbezirksbeiräte bestehen aus je nach Stadtbezirk aus 11 bis 24 Mitgliedern. Den Vorsitz des Stadtbezirksbeirats hat der Stadtbezirksamtsleiter als Vertreter des Verwaltung.

[Bearbeiten] Ortschaftsräte

Die Ortschaftsräte sind die Bürgervertretungen in den neun ländlichen Ortschaften. Sie werden im Zuge der Kommunalwahlen direkt gewählt.

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