Hermann Gustav Held

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Hermann Gustav Held (* 5. August 1830 in Leipzig; † 20. Dezember 1894 in Dresden) war ein deutscher Jurist, Königlich Sächsischer Generalstaatsanwalt und Geheimer Rat.

[Bearbeiten] Familie

Hermann Gustav Held wurde 1830 als Sohn des Juristen und späteren sächsischen Jusitizministers und Vorsitzenden des sächsischen Gesamtministeriums, Gustav Friedrich Held (* 29. Mai 1804 in Meuselwitz; † 24. April 1857 in Dresden) und dessen Ehefrau Caroline Wilhelmine Opitz (* 9. Februar 1809 in Leipzig; † ?) geboren. Sein Großvater war der Doktor der Medizin zu Meuselwitz, Johann Christian Friedrich Held (17671813).

Hermann Gustav Held heiratete Marie Friederike Bassenge (18321901),[1] Tochter von Jacques Heinrich Bassenge (18051893) aus der Kaufmanns- und Bankierfamilie Bassenge aus Dresden. Marie Friederikes Großvater war der Teilhaber des 1790 gegründeten Dresdner Bankhauses „Heinrich Wilhelm Bassenge & Co.“, Heinrich Jaques Bassenge (17761840). Hermann Gustav und Marie Friederike hatten eine Tochter:

[Bearbeiten] Leben und Wirken

Hermann Gustav Held studierte an der Universität in Leipzig Rechtswissenschaften und begann nach seinem Studium am 17. Februar 1851 seine Beamtenlaufbahn als „Accessist“ im Justizamt zu Dresden. Er blieb Zeit seines Lebens in Dresden, wo er stetig befördert wurde. So wohnte er 1868 in der Marienstraße 18 in Dresden und war zu dieser Zeit Zweiter Staatsanwalt beim Königlichen Bezirksgericht.[2]

1870 wurde Held auch überregional mit seinem Buch „Bemerkungen zu dem Entwurfe eines Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund“ als juristischer Schriftsteller bekannt. 1879 war er als Zweiter Staatsanwalt auch direkt an der damaligen neuen Ausführungsverordnung zur Strafprozessordnung beteiligt.

Am 1. April 1885 übernahm Hermann Gustav Held als Nachfolger des verstorbenen Generalstaatsanwalts von Schwarze dessen Stelle als „Erster Staatsanwalt“ am Dresdner Oberlandesgericht. Ab dieser Zeit hatte den Titel und Rang eines Geheimen Rats sowie das Dienstprädikat „Generalstaatsanwalt“ inne. Kurz nach Amtsbeginn war Held Verfasser eines Erlasses an die sächsischen Staatsanwälte, wonach er diesen nahelegte, nicht nur die Schuldigen zur Strafe heranzuziehen, sondern dass sie als Juristen die Berufung hätten, stets das Recht zu suchen.

1891 beging Held sein 40-jähriges Dienstjubiläum. Er hatte den Ruf eines hervorragenden Juristen und erwarb sich viele Verdienste im sächsischen Justizapparat. Er wohnte zuletzt in der Dippoldiswaldaer Gasse 3b und wurde nach seinem Tod auf dem Trinitatisfriedhof begraben. In der Dresdner Rundschau erschien in der ersten Ausgabe 1895 ein Nachruf zu seinem Ableben und Wirken.

[Bearbeiten] Werke

[Bearbeiten] Quellen

  1. Friederike Held (Bassenge) auf Geni
  2. Adreß- und Geschäftshandbuch der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden für das Jahr 1868, S. 104 auf adressbuecher.genealogy.net

[Bearbeiten] Weblinks

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